Die Finma hat nun 12,7 Millionen Franken an «unrechtsmässig erwirtschafteten» Gewinns eingezogen und Verfahren gegen drei Personen eröffnet. Zudem schränkt sie vorläufig die Neuaufnahme von Kunden ein.

Die Verfehlungen stehen im Zusammenhang mit einem zwischenzeitlich verstorbenen Geschäftsmann, dem Steuerhinterziehung vorgeworfen wurde, wie einer Finma-Mitteilung vom Dienstag zu entnehmen ist. Die Bank Mirabaud habe seit 2010 mehrere Geschäftsbeziehungen mit Firmen und «komplexen Strukturen» unterhalten, die direkt oder indirekt mit dem erwähnten Geschäftsmann in Verbindung standen. Dabei verwaltete die Bank im Rahmen dieser Geschäftsbeziehungen bis zu 1,7 Milliarden US-Dollar an Vermögen, was zeitweise fast zehn Prozent der gesamthaft von der Bank verwalteten Vermögen ausmachte.

Laut der Finma hat die Genfer Bank die wirtschaftliche Berechtigung sowie die wirtschaftlichen Hintergründe zahlreicher Transaktionen mangelhaft überprüft und dokumentiert. Dies obwohl es Hinweise auf erhöhte Geldwäschereirisiken und seit 2018 konkrete Warnmeldungen gegeben habe. Die Bank Mirabaud habe insgesamt über keine angemessene Organisation und kein genügendes Risikomanagement verfügt, um diese Geschäftsbeziehungen zu überwachen.

Neben der Einziehung des unrechtmässig erwirtschafteten Gewinns von 12,7 Millionen Franken zugunsten der Staatskasse hat die Finma eine Reihe weiterer Massnahmen verfügt. So muss die Bank namentlich das Dispositiv zur Geldwäschereibekämpfung weiter anpassen und das Kontrollsystem ausbauen. Bis zur vollständigen Umsetzung der Massnahmen, ist es Mirabaud zudem untersagt, zusätzliche Kundschaft mit erhöhten Geldwäschereirisiken aufzunehmen. Die Finma hat nun einen Prüfbeauftragten eingesetzt.

Mirabaud wies darauf hin, dass die Privatbank in dem Verfahren mit der Behörde kooperiert habe. «In den letzten Jahren hat die Bank operative, organisatorische und personelle Massnahmen zur Verbesserung seiner Compliance- und Risikomanagementprozesse durchgeführt und ist engagiert, in dieser Hinsicht die höchsten Standards einzuhalten.»

Der Entscheid sei seit August 2023 rechtskräftig, erklärte die Finma. Doch die Bank habe sich vor Gericht gegen eine Veröffentlichung des Falls gewehrt. Diese Beschwerde sei nun aber vom höchsten Schweizer Gericht abgewiesen worden.

(AWP/Reuters)