Die Signa Holding des österreichischen Immobilien-Investors Rene Benko hat mit über fünf Milliarden Euro an Schulden die bisher grösste Insolvenz in Österreich hingelegt. Die Dachgesellschaft des verschachtelten Firmenkonglomerats will das Ruder nun selbst herumreissen und sich in Eigenverwaltung sanieren. Für die Gläubiger muss dabei laut österreichischem Recht eine Quote von mindestens 30 Prozent herausspringen. Das bedeutet, das Unternehmen müsste innerhalb von zwei Jahren rund 1,5 Milliarden Euro aufbringen. Klarheit darüber muss es ab Eröffnung des Verfahrens innerhalb von 90 Tagen geben. Die nächsten Wochen werden entscheidend sein, ob die Sanierung gelingt oder Signa in den Konkurs schlittert. Im Folgenden ein Überblick über die nächsten Schritte:

19. Dezember

Bei der ersten Gläubigerversammlung am 19. Dezember wird der Sanierungsverwalter Christof Stapf seine Einschätzung abgeben, ob der von Signa vorgelegte Finanzplan eingehalten wird und ob der Sanierungsplan realistisch ist. Zudem entscheidet er, ob dem Unternehmen die Eigenverwaltung entzogen wird. Zurzeit arbeitet die Geschäftsführung weiter, allerdings unter Aufsicht eines vom Gericht entsandten Sanierungsverwalters. Ob die Eigenverwaltung entzogen wird, entscheidet letztlich das Gericht. Aufgabe des Sanierungsverwalters ist es in den kommenden Wochen zu prüfen, was die Beteiligungen wert sind und ob eine Quote von 30 Prozent angemessen ist. Gläubigerschutzverbände bezeichnen es als eine «Herkulesaufgabe», die Hunderten Gesellschaften des Firmengeflechts auf ihren Wert zu überprüfen.

15. Januar

Gläubiger können bis zum 15. Januar ihre Forderungen über die Gläubigerschutzverbände anmelden. Bisher ist bekannt, dass 273 Gläubiger mit Gesamtverbindlichkeiten in Höhe von rund fünf Milliarden Euro betroffen sind. Wie hoch die Verbindlichkeiten tatsächlich sind, wird man erst im Lauf des Verfahrens sehen.

29. Januar 

Bei der sogenannten Prüfungstagsatzung anlässlich der zweiten Gläubigerversammlung werden die angemeldeten Forderungen vom Insolvenzverwalter auf ihre Richtigkeit überprüft und entweder anerkannt oder bestritten.

12. Februar

Die Gläubiger stimmen über den Sanierungsplan ab. Für die Annahme muss die Mehrheit der Gläubiger (sowohl nach Köpfen als auch nach Beträgen) dem Antrag zustimmen. Ist das Sanierungsverfahren erfolgreich, werden die restlichen Schulden erlassen. Scheitert der Plan, kommt es zum Konkurs. 

(Reuters)