Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag in einem Grundsatzurteil entschieden. Die unerlaubte Verbreitung von Namen, Land, Geschlecht und Telefonnummern im Netz stelle einen immateriellen Schaden dar, der Schadenersatzansprüche der Betroffenen zur Folge habe. Dazu genüge der Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten, es müsse kein konkreter wirtschaftlicher Schaden entstanden sein. Im konkreten Fall verlangt ein Nutzer 1000 Euro. Diese Summe dürfte aber zu hoch gegriffen sein, so der BGH in einem Hinweis. Bei einem blossen Kontrollverlust könnten 100 Euro angemessen sein.
Die Vorinstanz, das Oberlandesgericht (OLG) Köln, hatte den Schadenersatzanspruch verneint. Dieses Urteil hob der BGH am Montag auf und verwies den Fall zurück. Das OLG Köln muss nun den Sachverhalt aufklären, was es bisher wegen der pauschalen Ablehnung von Ansprüchen nicht gemacht hatte.
Die Leitentscheidung des BGH ist für Tausende anhängige Verfahren vor deutschen Gerichten von Bedeutung. In den Jahren 2018 und 2019 waren weltweit die Daten von 531 Millionen Nutzern von Facebook abgeschöpft worden. Die Angreifer hatten dazu die Funktion «Freunde suchen» genutzt, beliebige Telefonnummern eingegeben und konnten sich bei Treffern Zutritt zu den Nutzerkonten verschaffen. 2021 wurden dann die Verbindungsdaten im Netz verbreitet- neben Vor- und Nachnamen auch das Land, das Geschlecht, die Telefonnummer und in manchen Fällen auch der Arbeitgeber. (AZ: VI ZR 10/24)
(Reuters)