Das Online-Reisebüro sei ein «Torwächter» im Sinne des Digital Markets Act (DMA), teilte die EU-Kommission am Montag mit. Gleichzeitig kündigte sie an, den Einspruch des früher als Twitter bekannten Kurznachrichtendienstes X gegen eine solche Einstufung zu prüfen.

Der DMA definiert Online-Dienste ab einer gewissen Anzahl von EU-Nutzern als «Torwächter». Die Konzerne sind dann unter anderem verpflichtet, ihre Plattformen für die Konkurrenz zu öffnen und verstärkt gegen Hass und Hetze im Internet vorzugehen. Bei Verstössen drohen Strafen von bis zu zehn Prozent des weltweiten jährlichen Umsatzes. Neben X haben auch andere Firmen gegen ihre Einstufung als «Torwächter» Einspruch eingelegt, darunter die Kurzvideo-App TikTok.

(Reuters)