Die Rückforderung von Boni ist aufgrund der aktuellen Rechtslage und der komplexen Verträge kaum möglich, schlussfolgerten ein Rechtsgutachten der CS und Fachleute, wie die «SonntagsZeitung» schrieb.

Der Bundesrat verzichte daher darauf, rechtliche Massnahmen einzuleiten, teilte ein Sprecher des Finanzdepartements mit. Im Rechtsgutachten ist laut der Zeitung geprüft worden, ob die Führungskräfte arbeitsrechtlich oder über das Aktienrecht hätten belangt werden können.

Der Bundesrat prüfe Möglichkeiten, um künftig Boni von Bankmanagern rückwirkend entziehen zu können.

(AWP)