Die Rückforderung von Boni ist aufgrund der aktuellen Rechtslage und der komplexen Verträge kaum möglich, schlussfolgerten ein Rechtsgutachten der CS und Fachleute, wie die «SonntagsZeitung» schrieb.
Der Bundesrat verzichte daher darauf, rechtliche Massnahmen einzuleiten, teilte ein Sprecher des Finanzdepartements mit. Im Rechtsgutachten ist laut der Zeitung geprüft worden, ob die Führungskräfte arbeitsrechtlich oder über das Aktienrecht hätten belangt werden können.
Der Bundesrat prüfe Möglichkeiten, um künftig Boni von Bankmanagern rückwirkend entziehen zu können.
(AWP)
5 Kommentare
unbewusst
Aber der Rettung standen dann keine rechtlichen Hindernisse im Weg? Aber gemäss VR Präsident der UBS haben sie sich ja schon lange im Vorfeld darauf vorbereitet.
Leider ein weiterer Schandfleck.
Haben diese Typen eigentlich kein Gewissen?!
So hält die Politik zu denen, welche die CS ausgehölt und sich bereichert haben. Natürlich alles erlaubt. Bezahlen soll es das Volk, die Vorsorgekassen, die Kleinaktionäre. Ist ja klar, vertraut der Politik immer weniger.