Am 20. Dezember des vergangenen Jahres hatte die 14-köpfige Kommission ihre Erkenntnisse der Öffentlichkeit vorgestellt. Zu den wichtigste Aussagen gehörte, dass die CS-Krise vom Management der inzwischen in der UBS aufgegangenen Credit Suisse ausgelöst wurde.
Die Behörden hätten mit ihrem Eingreifen im März 2023 eine globale Finanzkrise verhindert und zulässigerweise Notrecht angewendet. Der Bundesrat sei aber bei den rechtlichen Rahmenbedingungen für Grossbanken zu zögerlich vorgegangen.
So habe der Bundesrat bei den sogenannten «Too-big-too-fail-»Regeln ab 2015 zu viel Rücksicht auf die systemrelevanten Banken genommen. Die Too-big-to-fail-Regeln bilden mehrere Artikel im Schweizerischen Bankengesetz. Sie sehen beispielsweise vor, dass systemrelevante Banken Eigenmittel mit «höherer Verlusttragfähigkeit» aufweisen müssen als normale Banken.
Die PUK hielt auch fest, bei der Einführung der staatlichen Liquiditätssicherung für systemrelevante Banken, dem so genannten Public Liquidity Backstop, sei der Bundesrat zu zögerlich vorgegangen. Weiter habe es Mängel gegeben beim Informationsaustausch unter den Behörden.
Kritik äusserte die von der Freiburger Mitte-Ständerätin Isabelle Chassot präsidierte Puk zudem am Verhalten des Ende 2022 zurückgetretenen Finanzministers Ueli Maurer. Er habe die Landesregierung und seine Nachfolgerin Karin Keller-Sutter zu wenig gut informiert und sei seiner gesetzlichen Informationspflicht im Amt nicht genügend nachgekommen.
Auch zehn PUK-Vorstösse . . .
Nicht nur den PUK-Bericht debattiert der Ständerat am Montagnachmittag, sondern auch zehn Motionen und Postulate, welche die PUK als Folge ihrer Analysen einreichte. Die PUK will damit erreichen, dass die Schweiz Lehren aus dem CS-Debakel zieht.
Sie fordert etwa, die «Too-big-to-fail»-Regeln für Grossbanken anzupassen. Diese sollen künftig nebst dem Schutz des schweizerischen Finanzsystems auch die Umsetzbarkeit im internationalen Verhältnis sowie die Vermeidung der Auslösung einer internationalen Finanzkrise beinhalten.
Die Kommission will die Durchsetzungskraft der Finanzmarktaufsicht Finma bei systemrelevanten Firmen stärken. In ihrem Bericht war die PUK zum Schluss gekommen, die Finma habe zwar im Fall CS eine intensive Aufsichtstätigkeit ausgeübt. Diese habe jedoch nur beschränkt Wirkung gezeigt.
Die Kompetenzen der Nationalbank gegenüber systemrelevanten Banken hinsichtlich ausserordentlicher Liquiditätshilfen will die PUK ebenfalls stärken.
Sieben dieser Vorstösse beantragt der Bundesrat zur Annahme, drei zur Ablehnung. So ist er bereit, die Too-big-to-fail-Regeln zu verschärfen. Der Inhalt der PUK-Vorstösse entspricht teilweise den 20 Empfehlungen, welche die Kommission an den Bundesrat richtete und die seit 20. Dezember bekannt sind.
. . .und zwei weitere Geschäfte
Ebenfalls auf dem Programm des Ständerats steht am Montag der Antrag seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S), eine Änderung des Bankengesetzes vorerst zu sistieren. Es geht um die Einführung des erwähnten Public Liquidity Backstops, also einer staatlichen Liquditätssicherung, im Bankengesetz.
Die WAK-S unterstützt die Einführung dieser Regelung im Grundsatz, wie sie im Februar bekanntgab. Sie schlägt aber vor, die Beratung dieser Änderung so lange aufzuschieben, bis der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft zur Anpassung der Too-big-to-fail-Regelung vorgelegt hat. Die WAK-S rechnet damit, dass dies Ende 2026 der Fall sein wird.
Zu guter Letzt wird der Ständerat am Montag auch noch drei Einzelvorstösse zu Bankenthemen behandeln, welche gemeinsam behandelt werden. Im Nationalrat ist die Beratung des PUK-Berichts und der Vorstösse am 18. März vorgesehen.
(AWP)