Die Anleihengläubiger haben eine Sammelklage gegen die Eidgenossenschaft vor einem Bezirksgericht in New York eingereicht, wie sie am Donnerstag mitteilten.
Die Kläger wehren sich gegen die Anordnung der Finanzmarktaufsicht Finma bei der Notrettung der Credit Suisse durch die UBS vom 19. März. Darin hatte die Finma angeordnet, die AT1-Anleihen der Credit Suisse auf null abzuschreiben. «Durch diese Anordnung griff die Schweiz unrechtmässig in die Eigentumsrechte der Kläger ein», monieren die Kläger, die sich zu einer Gruppe zusammengeschlossen haben.
Die Schweiz habe den Verkauf der in Schieflage geratenen CS vermittelt und dafür die UBS als einzige verbleibende Schweizer Grossbank ausgewählt. «Dabei liess die Schweiz weitere potenzielle Käufer unberücksichtigt. Darüber hinaus und um die Übernahme für die UBS so attraktiv wie möglich zu machen, hat die Schweiz die ausstehenden AT1-Anleihen der Credit Suisse in Höhe von rund 17,3 Milliarden Dollar ausgelöscht. Das war unnötig und verletzte die Rechte der Kläger», schrieben die Kläger in einem Communiqué.
(AWP)
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Die UBS hat nach der CS-Uebernahme einen Gewinn von über 30 Mrd. verbucht. Es ist ja klar, dass sich die einfach von den Gläubigerlisten gestrichenen Personen ihren Anteil daran zurückholen wollen. Sie können von der Unterstützung der staatlichen Stellen ausgehen.
In der Vergangenheit wurde das mehrfach mit Erfolg praktiziert für Vorgängen, die lange zurücklagen und weniger klar waren. Die Kaperung der CS ist viel klarer und ein gefundenes Fressen.