Begründet wird der Schritt mit der nationalen Sicherheit und dem Schutz der Interessen des Landes.

Konkret bedeutet das, dass wichtige Bauteile für die Luft- und Raumfahrt sowie Ausrüstungen und Software für den Triebwerksbau ausführen einer Ausfuhrgenehmigung bedürfen. Diese Produkte müssen künftig von der Zollverwaltung und der zentralen Militärkommission genehmigt werden, bevor sie von den Herstellern ins Ausland versandt werden dürfen.

Die Liste der betroffenen Güter umfasst die Herstellung von Strukturteilen für die Luft- und Raumfahrt, Ausrüstungen für die Triebwerksherstellung, Gasturbinentriebwerke, Formen für die Herstellung von Raumanzügen sowie die zu ihrer Herstellung verwendete Ausrüstung und Software.

(Reuters)