Der Bundesrat will die islamistische Palästinenserorganisation Hamas für fünf Jahre verbieten. Er hat dafür am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt. Betroffen vom Verbot sind auch mit der Hamas verwandte Organisationen.

Der Bundesrat verspricht sich vom Verbot der Organisation «eine präventive und repressive Wirkung», wie er in einer Mitteilung schrieb. So soll damit das Risiko verringert werden, dass die Hamas und verwandte Organisationen die Schweiz als Rückzugsort nutzen. Auch die Terrorbedrohung in der Schweiz soll dadurch verringert werden.

Ausserdem könnten die Strafverfolgungsbehörden einfacher Einreiseverbote oder Ausweisungen verfügen. Und das Verbot erlaube es den Behörden, gezielter gegen Unterstützer der Hamas vorzugehen. Für Finanzintermediäre führe das Verbot zu mehr Rechtssicherheit bei der Bekämpfung der Terrorfinanzierung.

Kämpfer der im Gazastreifen regierenden islamistischen Hamas hatte am 7. Oktober Israel angegriffen und dabei fast 1200 Personen getötet und 250 entführt. Unter den Opfern waren auch zwei Schweizer.

Terroristische Organisation

Als Reaktion auf den Angriff stufte der Bundesrat die Hamas als terroristische Organisationen ein. Damit werden Unterstützungshandlungen der Hamas mit bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe bestraft und Personen, die in den Organisationen «massgeblichen Einfluss haben» mit bis zu 20 Jahren.

Sowohl Stände- als auch Nationalrat hatten in der Wintersession ein Hamas-Verbot gefordert, indem sie die Motionen ihrer Sicherheitspolitischen Kommissionen annahmen.

Beide Kommissionen hatten geltend gemacht, dass sich die Hamas mit ihrer menschenverachtenden Attacke von Anfang Oktober auf Israel als Gesprächspartnerin vollends diskreditiert habe. Sie könne nur als brutale Terrororganisation bezeichnet werden. Entsprechend sei eine klare Positionierung der Schweiz wichtig.

Weil das Verbot für betroffene Organisationen, Gruppierungen und Personen weitreichende Konsequenzen habe, sei das Gesetz auf fünf Jahre befristet, schrieb der Bundesrat. Das Parlament könne diese Frist aber verlängern. Die Vernehmlassung dauert bis am 28. Mai.

(AWP)