Das soll die Post bis 2026 um bis zu 45 Millionen Franken im Jahr entlasten. Wie der Bundesrat am Freitag mitteilte, ist die Finanzierung der Grundversorgung damit vorläufig sichergestellt.

Der Bundesrat reagiert in der anvisierten Verordnungsrevision mit einer kleinen Reform auf die Herausforderungen der Post. Sein Vorschlag gibt die Stossrichtung für eine Vernehmlassungsvorlage zur Revision der Postverordnung vor. Diese soll das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) bis Ende Februar 2025 erarbeiten.

Postgesetz muss revidiert werden

In einem zweiten Schritt hält die Landesregierung eine umfassende Modernisierung der Grundversorgung jedoch für unumgänglich. Für die dazu erforderliche Revision des Postgesetzes soll das Uvek 2025 Eckwerte zur Ausgestaltung der Grundversorgung ab 2030 vorlegen. Der Bundesrat legt sich deshalb nicht bereits zum aktuellen Zeitpunkt auf weitere Massnahmen fest.

Für die Haushalte bedeutet die zunächst geplante Verordnungsrevision eine geringere Pünktlichkeit der Post. Nur noch 90 Prozent der Briefe und Pakete sollen den Vorgaben zufolge fristgerecht eintreffen. Zurzeit gelten 97 Prozent bei Briefen und 95 Prozent bei Paketen. Die seit 2021 geltende Pflicht zur Zustellung an alle ganzjährig bewohnten Häuser soll entfallen.

Stärkeres digitales Angebot

Den durch die Digitalisierung veränderten Gewohnheiten von Bevölkerung und Firmen will der Bundesrat mit der Aufnahme des digitalen Briefs in die Post-Grundversorgung entgegenkommen. Die Briefmenge der Post ist im letzten Jahrzehnt um einen Drittel gesunken. Bis 2030 rechnet die Post mit einem weiteren Rückgang um 30 Prozent.

Der digitale Zahlungsverkehr ist weit fortgeschritten. Das schlägt sich am Postschalter nieder. Die Bareinzahlungen dürften dort bis 2030 sogar um 80 Prozent zurückgehen. Da Bargeld weiterhin eine wichtige Rolle spielt, will der Bundesrat indessen an analogen Barzahlungen festhalten.

Künftig soll das Zahlungsverkehrskonto aber auch ein Online-Zahlungsmittel, etwa eine Debitkarte oder eine Bezahl-App, und einen Internetzahlungsverkehr enthalten. Die Nutzung des digitalen Angebots ist freiwillig.

(AWP)