Der Bundesrat berücksichtigte die korrigierten finanziellen Aussichten für die AHV. Die Ausgaben für die Alters- und Hinterlassenenversicherung dürften 2033 rund 4 Milliarden Franken tiefer ausfallen als bisher angenommen.

Defizit wächst weniger schnell

Die Kosten der 13. AHV-Rente liegen 2026 bei rund 4,2 Milliarden und 2030 bei knapp 5 Milliarden Franken, wie der Bundesrat am Mittwoch schrieb. Die korrigierten Finanzperspektiven hätten wenig Einfluss darauf.

Das Umlageergebnis der AHV wird mit der Einführung des «Dreizehnten» wie bereits mitgeteilt ab 2026 negativ. Gemäss den neuen Berechnungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) wächst das Defizit in den Folgejahren weniger schnell.

Daher erachtet der Bundesrat die Erhöhung der Mehrwertsteuer als angemessen für die Finanzierung der 13. AHV-Rente. Er ist zudem der Ansicht, dass die 13. Rente von Beginn weg nachhaltig finanziert werden sollte.

In der Vernehmlassung im Frühsommer hatte er dazu noch zwei Finanzierungsvarianten zur Diskussion gestellt: eine mit höheren Lohnbeiträgen allein und eine zweite mit einer Kombination von höheren Lohnbeiträgen und mehr Mehrwertsteuer. Die zweite Option habe eine Mehrheit in der Vernehmlassung unterstützt, schrieb der Bundesrat.

Umstrittener Vorschlag

Dennoch dürfte es die Erhöhung der Mehrwertsteuer schwer haben im Parlament. SVP und FDP lehnten Steuererhöhungen für die 13. Rente rundweg ab. Die Mitte-Partei, der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse und der Arbeitgeberverband hingegen befürworteten eine höhere Mehrwertsteuer.

Und die SP erinnerte daran, dass sie im Abstimmungskampf für den «Dreizehnten» für höhere Lohnbeiträge plädiert habe. Auch die Grünen stellten sich hinter höhere Lohnbeiträge.

Etwas nachgegeben hat der Bundesrat beim Bundesbeitrag an die höheren AHV-Ausgaben: Statt der Senkung von 20,2 Prozent der Ausgaben auf 18,7 Prozent schlägt er nun eine Senkung auf 19,5 Prozent vor. Damit trage der Bundeshaushalt 2030 rund 500 Millionen Franken an die 13. AHV-Rente bei, schrieb er.

Auch die Kürzung des Bundesbeitrages soll aus der Erhöhung der Mehrwertsteuer gedeckt werden, schrieb er nun. Und zwar so, dass 2030 ein Fondsstand von 100 Prozent der AHV-Ausgaben erreicht wird. Wie stark die Mehrwertsteuer erhöht werden soll, will der Bundesrat im Herbst aufgrund der Finanzperspektiven der AHV bestimmen.

Zudem will der Bundesrat daran festhalten, die 13. AHV-Rente ab 2026 jährlich im Dezember auszuzahlen. In der Vernehmlassung habe dies eine deutliche Mehrheit unterstützt, schrieb er dazu.

Botschaft im Herbst

Die Botschaft ans Parlament will der Bundesrat im Herbst vorlegen. In der kommenden Wintersession und der Frühjahrssession 2025 sollen die Räte die Vorlage beraten können. Die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente hatten die Stimmenden im März 2024 gutgeheissen.

Für die Gesetzesänderungen für die Umsetzung der 13. Rente und für deren Finanzierung will der Bundesrat zwei Vorlagen ausarbeiten. Dadurch sei sichergestellt, dass die Gesetzesanpassungen zur Umsetzung des Volksentscheids in Kraft treten könnten, auch wenn es bei der Finanzierung zu Verzögerungen kommen sollte, schrieb er.

Eine Änderung der Mehrwertsteuer muss zwingend an die Urne. Gegen die Gesetzesänderungen kann das Referendum ergriffen werden.

(AWP)