Gemäss der vorgeschlagenen Abweichungskompetenz soll der Bundesrat bei ausserordentlichen Umständen von den gesetzlich verankerten Bewilligungskriterien abweichen können, wenn die Wahrung von aussen- und sicherheitspolitischen Interessen es erfordert. Verlangt hatte die Anpassung das Parlament mit einer Motion.

Der Bundesrat muss sich trotz Abweichungskompetenz ans Neutralitätsrecht und an die internationalen Verpflichtungen der Schweiz halten. Greift er auf die Abweichungskompetenz zurück, wird laut der Mitteilung auch das Parlament einbezogen. Dieses solle seiner Aufsichtsrolle über die Exekutive vollumfänglich nachkommen können, schreibt der Bundesrat. Auch soll der Bundesrat nur während einer begrenzten Zeit von den Bewilligungskriterien abweichen dürfen.

Die Gegner der Änderung erinnerten im Parlament daran, dass die Räte den fraglichen Artikel aus dem Gegenvorschlag des Bundesrats zur Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer» gestrichen hätten. Das habe entscheidend zum Rückzug der Initiative beigetragen. Es sei undemokratisch, die Bestimmung dennoch einzuführen.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 4. September.

(AWP)