Der Bundesrat hat am Freitag die Botschaft zur entsprechenden Vorlage verabschiedet. Er selbst lehnt das Instrument weiterhin ab. Das Investitionsprüfgesetz geht auf eine Motion des Walliser Mitte-Ständerats Beat Rieder zurück. Anlass war unter anderem die Übernahme des Schweizer Agrochemie-Riesen Syngenta durch den Staatskonzern Chem China für 43 Milliarden Dollar.

Der Bundesrat vertritt im Gegensatz zum Parlament die Ansicht, dass es keine Investitionsprüfung braucht. Er hält die bisherigen Regeln für genügend. Zudem sei Das Kosten-Nutzen-Verhältnis einer Investitionsprüfung ungünstig. Bis heute seien keine Übernahmen bekannt, die in der Vergangenheit die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Schweiz gefährdet hätten.

In der Vernehmlassung war der Entwurf der sogenannten «Lex China» durchgefallen. Verschiedene Kreise sprachen sich grundsätzlich gegen eine Investitionsprüfung aus. Sie argumentierten, eine Einschränkung der Investitionen sei schädlich für die Wirtschaft. Der Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit sei gross.

Klare Kriterien

Das Wirtschaftsdepartement WBF überarbeitete die Vorlage in der Folge grundlegend. Nun sei die Investitionsprüfung «zielgerichtet, griffig und administrativ schlank ausgestaltet», schreibt der Bundesrat. Das neue Gesetz sei zudem mit den bereits bestehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar.

Die Vorlage soll laut dem Bundesrat nur dann greifen, wenn ausländische Investoren «staatlich kontrolliert» sind und Schweizer Firmen übernehmen, die «in einem besonders kritischen Bereich tätig» sind. Namentlich genannt werden Rüstungsgüter, Dual-Use-Güter, Stromnetze und Stromproduktion, Wasserversorgung sowie Gesundheits-, Telekom- und Transportinfrastrukturen.

In solchen Fällen sollen Übernahmen verhindert werden können, «wenn diese die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Schweiz gefährden oder bedrohen». Zu diesem Zweck sieht der Gesetzesentwurf vor, Übernahmen von inländischen Unternehmen einer Genehmigungspflicht zu unterstellen.

Der Fokus auf staatlich kontrollierte Investoren begründet sich laut dem Bundesrat dadurch, dass potenzielle Gefährdungen oder Bedrohungen von solchen Investoren ausgehen dürften. Das Kriterium der staatlichen Kontrolle schliesse dabei auch private Investoren mit ein, sofern diese unmittelbar oder mittelbar durch einen Staat kontrolliert werden. Kleine Unternehmen werden ausgenommen.

Knapper Parlamentsentscheid

Die Verantwortung für die Durchführung der Investitionsprüfung soll gemäss Botschaft dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) übertragen werden. Innerhalb eines Monats soll entschieden werden, ob die Übernahme genehmigt werden kann oder ob ein Prüfverfahren einzuleiten ist. Ein Prüfverfahren würde demnach maximal weitere drei Monate dauern.

Besteht bei einem Prüfverfahren Uneinigkeit zwischen den beteiligten Verwaltungseinheiten oder Einigkeit, dass die Übernahme untersagt werden soll, hat der Bundesrat gemäss derzeitigen Plänen über eine Genehmigung zu befinden.

Nun ist wieder das Parlament am Zug. Dieses hatte den Auftrag an den Bundesrat im März 2020 erteilt. Im Nationalrat wurde der Vorstoss damals knapp mit 96 zu 82 Stimmen bei 15 Enthaltungen angenommen, im Ständerat zuvor mit 22 zu 18 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Die Schweiz zählt gemäss der Botschaft des Bundesrats sowohl zu den weltweit grössten Empfängern von ausländischen Investitionen als auch zu den weltweit grössten Investoren im Ausland. Die Politik der Offenheit gegenüber ausländischen Investitionen sei für den Wirtschaftsstandort Schweiz und damit auch für den Wohlstand der Bevölkerung in der Schweiz von zentraler Bedeutung.

(AWP)