Das Bundesgericht hat die Beschwerden gegen die AHV-Abstimmung von 2022 einstimmig abgewiesen und diese ist somit nicht annulliert. Die Rechtsfolgen wären nicht überschaubar.
Das aus drei Männern und zwei Frauen bestehende Richtergremium war sich einig, dass die Folgen einer Aufhebung der Abstimmung kaum überschaubar wären. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer sei seit diesem Jahr in Kraft. Eine Rückerstattung sei nicht möglich. Zudem würde es ansonsten an einer Rechtsgrundlage für den höheren Mehrwertsteuersatz fehlen.
Darüber hinaus seien in Bezug auf das AHV-Gesetz bereits zahlreiche Dispositionen getroffen worden, von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Weiter sei vor dem Hintergrund der vorliegend umstrittenen Abstimmung die 13. AHV-Rente dieses Jahr angenommen worden. Der Schutz von Treu und Glauben würden deshalb gegen die Aufhebung der Abstimmung sprechen.
(AWP)