Das Evaluationsteam stellte zwar fest, dass der Bund keine Beteiligung an Swisscom mehr brauche, um eine gute Telekommunikation und Grundversorgung in der Schweiz sicherzustellen, wie es in der Mitteilung vom Freitag hiess.

Bei der Informatik- und Kommunikationsinfrastruktur der Swisscom handle es sich aber um eine kritische Infrastruktur. Der störungsfreie Austausch von Informationen über Telefon und Internet trage dazu bei, die Handlungsfähigkeit der Schweiz auch in ausserordentlichen Lagen zu gewährleisten, hiess es weiter.

Als Aktionär könne der Bund effektiver und rascher auf die Entwicklung respektive auf den Schutz dieser Infrastruktur einwirken, als es allein mit den Instrumenten von Gesetzgebung, Aufsicht und vertraglichen Vereinbarungen möglich wäre. Daher gebe es aus der Sicht des Evaluationsteams kurzfristig keine bessere Lösung, als die Mehrheitsbeteiligung von 51 Prozent beizubehalten.

Auch andere Möglichkeiten wie eine Minderheitsbeteiligung oder eine Aufspaltung der Swisscom seien geprüft, jedoch als weniger geeignet bewertet und daher nicht weiterverfolgt worden. Die Schweiz ist gesetzlich verpflichtet, die Mehrheit am Aktienkapital der Swisscom zu halten.

(AWP)