Vier ehemalige Mitarbeiter der sich in Abwicklung befindlichen Schweizer Tochter der russischen Gazprombank fordern vom Obergericht die Aufhebung eines früheren Schuldspruchs. Im März 2023 war das Bezirksgericht Zürich zum Schluss gekommen, dass die Banker bei der Eröffnung und Führung von Konten für den Musiker Sergey Roldugin mangelnde Sorgfalt gezeigt hätten.

Die Angeklagten hätten es unterlassen, genau genug zu prüfen, ob die Millionen bei dem Institut wirklich Roldugin gehörten. Es gehe in dem Fall nicht um die Frage, wem die Gelder gehörten und ob sie aus illegalen Quellen stammten, erklärte der vorsitzende Richter. «Es geht in diesem Verfahren einzig darum, ob die geforderten Abklärungen gemacht wurden.»

Gegen die vier Angeklagten hatte das Bezirksgericht Geldstrafen von 48.000 bis 540.000 Franken verhängt, die innerhalb von zwei Jahren fällig werden, falls sich die Männer erneut etwas zu schulden kommen lassen. Die Angeklagten bestreiten die Vorwürfe und fordern Freisprüche. Es habe keinen Anlass gegeben, an der wirtschaftlichen Berechtigung Roldugins zu zweifeln, sodass auch keine vertieften Abklärungen notwendig gewesen seien.

2014 wurden bei der Gazprombank in Zürich zwei Konten eröffnet, für die Roldugin als wirtschaftlich Berechtigter angegeben wurde. Medienberichten zufolge ist der russische Cellist und Dirigent der Patenonkel einer der Töchter Putins, so die Anklage. Kurz nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine wurde er auf die Sanktionsliste der Schweiz gesetzt. Laut der Liste ist Roldugin in Moskau als «Putins Brieftasche» bekannt. Es sei nicht plausibel, dass ein Musiker über Beträge in dieser Grössenordnung verfüge, so die Anklage. Er sei ein Strohmann.

Banken in der Schweiz sind verpflichtet, Geschäftsbeziehungen abzulehnen oder zu beenden, wenn ernsthafte Zweifel an der Identität des Vertragspartners bestehen. Der Anklageschrift des Bezirksgerichts zufolge hätten die vier Banker die erforderlichen Abklärungen aber nicht vorgenommen und die Konten bis September 2016 weiterlaufen lassen.

Die Verhandlung ist auf einen Tag angesetzt. Die drei Richter dürften frühestens gegen Abend ein Urteil fällen und bekannt geben. Die nächste Instanz ist dann das Bundesgericht, das höchste Schweizer Gericht.

(Reuters)