Die Zahlen in der Botschaft des Bundesrates und im Abstimmungsbüchlein zur Erhöhung des Frauenrentenalters waren fehlerhaft. Das teilte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) am Freitag mit.

Für die Botschaft des Bundesrates ans Parlament 2019 und im Abstimmungsbüchlein zur AHV-Reform im Jahr 2022 habe das BSV die fehlerhaften Berechnungsformeln in ihrem AHV-Programm benutzt. Das BSV bestätigte damit gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen Bericht der SRF-Sendung «Rendez-vous».

Ab wann diese zum Einsatz kamen, wisse das Bundesamt nicht. Ob vergangene Abstimmungen von den fehlerhaften Formeln betroffen gewesen seien, sei Gegenstand der Administrativuntersuchung und «allenfalls» juristischen Abklärungen, hiess es.

Linke ergreift juristische Mittel

Die SP-Frauen legen Beschwerde gegen die Abstimmung von 2022 über die Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre ein. Bei der denkbar knappen Abstimmung seien die Frauen mit falschen Argumenten um ein Jahr Rente gebracht worden, hiess es am Freitag.

«Da die scheinbar dramatischen Aussichten einer der Hauptgründe für das hauchdünne Ja zur AHV 21 waren, reichen die SP Frauen Schweiz Beschwerde gegen das Resultat der Abstimmung ein», hiess es. Die Erhöhung des Frauenrentenalters wurde im September 2022 mit 50,5 Prozent angenommen.

Die falschen Prognosen waren nach Ansicht von Gewerkschaften und linken Parteien ausschlaggebend dafür, dass die Bevölkerung der Erhöhung des Frauenrentenalters zustimmte.

(AWP)