Die von der Schweizer Bankenaufsicht angeordnete Abschreibung von 16 Milliarden Franken an Nachranganleihen der Credit Suisse bekommt nun ein gerichtliches Nachspiel.

Beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen sind bislang vier Beschwerden gegen das Vorgehen der Finma eingegangen, teilte ein Sprecher auf Anfrage von Bloomberg mit. Wer die Kläger sind und worauf die Beschwerden zielen, wollte er nicht erläutern.

Die Finma hatte die Abschreibung der sogenannten Additional-Tier-1-Anleihen (AT1) im Zusammenhang mit der staatlich eingefädelten Notübernahme der Credit Suisse durch den Lokalrivalen UBS angeordnet. Die Finma verwies dabei darauf, dass bei der Übernahme von ausserordentlichen staatlichen Beihilfen Gebrauch gemacht werde, was laut den Bedingungen der Papiere die Abschreibung erfordere.

Die Finma wollte sich zu den Beschwerden nicht äussern.

Inhaber der AT1-Anleihen haben argumentiert, die gesetzliche Grundlage für die Abschreibung sei nur einen Tag vor der Notübernahme geschaffen worden und die Abschreibung widerspreche der Grundregel, dass Aktionäre zuerst Verluste tragen und erst dann Gläubiger — selbst nachrangige — herangezogen werden dürfen. Die Aktionäre der Credit Suisse erhalten von der UBS rund 3 Milliarden Franken in Aktien — was zwar einen hohen Abschlag zum Marktwert bedeutet, aber keinen Totalausfall.

Die Anwaltskanzleien Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan und Pallas Partners haben sich seit der Transaktion im letzten Monat darum bemüht, Interessen der geschädigten Anleiheinhaber zu vertreten.

Auf notleidende Forderungen spezialisierte Fonds haben einigen Anleihegläubigern Forderungen abgekauft in der Hoffnung, bei einem Rechtsstreit mehr herauszuholen. Unter den Käufern sind etwa Marathon Asset Management, Redwood Capital Management und Sona Asset Management.

(Bloomberg)