Mit der geplanten Gesetzesänderung setzt die Landesregierung einen Auftrag des Parlaments um, wie sie mitteilte. Dieses hatte 2018 eine entsprechende Motion der Sozial- und Gesundheitskommission des Ständerats (SGK-S) überwiesen.

Die Befürworterinnen und Befürworter der Motion argumentierten, durch derartige Verhandlungen würden innovative Analysen schneller in die entsprechende Liste aufgenommen. Dies helfe, den Anstieg der Gesundheitskosten zu bremsen.

Der Bundesrat bezweifelte damals, dass durch die Neuerung die Tarife künftig schneller angepasst werden. Es drohten Blockaden bei den Tarifverhandlungen.

Diese Zweifel teile auch die Mehrheit der Teilnehmenden an der Vernehmlassung, bekräftigte der Bundesrat im Communiqué vom Mittwoch. Diese befürchteten zudem einen Mehraufwand für Kantone und Tarifpartner und in der Folge höhere Kosten.

(AWP)