Die in Tamedia-Titeln veröffentlichte Entscheidung, Berufung einzulegen, wurde Keystone-SDA am Samstag von Kevin Guillet, dem Anwalt von Tamedia, bestätigt. Laut Guillet stellt die Verurteilung einen «schweren Angriff auf die Pressefreiheit» dar.

Die Chefredaktorin des «Tages-Anzeigers», Raphaela Birrer, wird in mehreren Tamedia-Titeln zitiert: «Die kritische Berichterstattung über Politikerinnen und Politiker gehört zum Kernauftrag der Medien in einer Demokratie. Wenn kritische Fragestellungen oder die Wahl der Gesprächspartner bereits als widerrechtlich eingestuft werden können, ist die unabhängige journalistische Arbeit massiv erschwert.»

Nach Ansicht des Zivilgerichts hat das Medienhaus Tamedia die Persönlichkeitsrechte Broulis verletzt. Der Anwalt Broulis' informierte am Donnerstag in einer Mitteilung über den Richterspruch vom Vortag. Konkret ging es in dem Fall um Artikel aus dem Jahr 2018 im «Tages-Anzeiger» und anderen Publikationen von Tamedia. Insgesamt hatte Broulis neun Artikel beanstandet, fünf davon bewertete das Gericht als persönlichkeitsverletzend.

Unter anderem suggerierten die Artikel gemäss Urteil, dass Broulis einem Vertrauten sowie seiner Parteikollegin Isabelle Moret steuerliche Vorteile gewährt haben soll.

Das Gericht verurteilte die TX Group, zu der Tamedia gehört, unter anderem dazu, seine Erwägungen auf der Frontseite der Zeitungen, in denen die Artikel erschienen, zu veröffentlichen. Das Unternehmen und der Autor der Artikel müssen Broulis symbolisch mit einem Franken für immaterielle Schäden entschädigen.

(AWP)