Das gegenwärtige, aus den 1980er-Jahren stammende Mietzinsmodell geht davon aus, dass der Mietzins zu 70 Prozent Kapital- und zu 30 Prozent übrige Kosten wie Unterhalt oder Verwaltungskosten abdeckt. Die Kapitalkosten teilen sich wiederum auf in 40 Prozent Eigen- und 60 Prozent Fremdkapital.

Laut der von dem Immobilienberatungsunternehmen IAZI AG im Auftrag des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO) durchgeführten Studie haben sich die genannten Kostenelemente des Mietzinses in den vergangenen Jahrzehnten verändert. So lägen heute die übrigen Kosten sowie jene für die Fremdfinanzierung unter den Anteilen des Modells.

Der Bundesrat wird voraussichtlich im Frühjahr 2025 über die konkrete Verordnungsanpassung und das weitere Vorgehen beim Mietzinsmodell entscheiden.

(AWP)