Noch am Sonntagmittag gingen die ersten Trend- und Hochrechnungen von einem knappen Ja zu neuen Regeln für die Untermiete aus. Im Laufe des Nachmittags änderte sich das. Stundenlang war von einer Pattsituation die Rede. Kurz vor 16.00 Uhr schwappte die Vorlage ins Nein. Ausbleibend waren noch die Resultate aus Zürich und Bern.

Augenfällig sind der Rösti- und auch der Stadt-Land-Graben: Die Westschweizer Kantone sowie die grossen Städte - auch in der Deutschschweiz - lehnten neue Mietregeln ab. In den ländlich geprägten Kantonen gab es mehrheitlich ein Ja.

Die Vorlage war bereits bei den letzten Abstimmungsumfragen auf der Kippe gestanden. Der Nein-Anteil nahm während des Abstimmungskampfs kontinuierlich zu, was für die Meinungsbildung zu Behördenvorlagen dem Ausnahmefall entspricht.

Missbräuche eindämmen

Angestossen hatte die strengeren Bestimmungen zur Untermiete der ehemalige Zürcher SVP-Nationalrat Hans Egloff, Ex-Präsident des Hauseigentümerverbands. Unter den Befürwortenden waren SVP, FDP und Mitte-Partei sowie der Gewerbe- und Hauseigentümerverband.

Sie argumentierten, dass die heutigen Vorgaben für Untervermietungen häufig nicht eingehalten würden. Es gebe Missbräuche. Für Untervermietungen brauche es daher klare Regelungen und Rechtssicherheit, zum Schutz von Mietenden, Untermietenden und auch der Nachbarn vor Lärm und Umtrieben im Haus.

Neu hätten Mietende für eine Untervermietung ein schriftliches Gesuch stellen und Vermietende der Untervermietung schriftlich zustimmen müssen. Ebenso hätten Untermieterwechsel dem Vermietenden gemeldet werden müssen. Wären die Regeln nicht eingehalten worden, hätte innerhalb von mindestens dreissig Tagen gekündigt werden können, nach erfolgloser schriftlicher Mahnung.

«Angriff auf den Mieterschutz»

Vermietende hätten Untervermietungen aus weiteren Gründen als heute ablehnen können. Das Gesetz hätte dazu eine Tür offengelassem.

Die Gegnerinnen und Gegner sahen die Vorlage deshalb als Angriff auf den Mieterschutz und als «Rauswurf-Vorlage». Dem Nein-Lager gehörten neben dem Mieterverband auch SP, Grüne, GLP, Gewerkschaften sowie Verbände, Rentnerinnen, Rentner und Studierende an.

Nun bleibt es beim Status quo. Missbräuche müssen mit den geltenden Regeln bekämpft werden. Vermietende müssen über Untervermietungen informiert werden und können ihr Veto einlegen, wenn Hauptmietende Räume zu teuer weitervermieten, die Vermietenden Nachteile in Kauf nehmen müssen - etwa Lärm oder Überbelegung der Räume - oder wenn der Hauptmietende den Vermietenden nicht über die Bedingungen der Untermiete informiert.

Für Vermietungen über Onlineplattformen muss die Zustimmung des Vermietenden weiterhin eingeholt werden. Zudem gelten je nach Kanton und Wohngemeinde Einschränkungen für Vermietungen über Plattformen.

(AWP)