Noch am Sonntagmittag waren die ersten Trend- und Hochrechnungen von einem knappen Ja zu neuen Regeln für die Untermiete ausgegangen. Im Laufe des Nachmittags änderte sich das. Stundenlang war von einer Pattsituation die Rede. Kurz vor 16.00 Uhr schwappte die Vorlage ins Nein.

Gemäss den Ergebnissen aus den Kantonen sagten rund 1'274'800 Stimmende Nein zur Mietrechtsrevision betreffend Untermiete, 1'196'600 befürworteten sie. Die Stimmbeteiligung lag bei rund 45 Prozent.

Augenfällig sind der Rösti- und auch der Stadt-Land-Graben: Die Westschweizer Kantone sowie die grossen Städte - auch in der Deutschschweiz - lehnten neue Mietregeln ab. In den ländlich geprägten Kantonen gab es mehrheitlich ein Ja.

Linke besiegen Bürgerliche

Für die linke Allianz um den Mieterinnen- und Mieterverband ist das Scheitern der Vorlage ein Erfolg. Zum Nein-Lager gehörten auch SP, Grüne, GLP, Gewerkschaften sowie Verbände, Rentnerinnen, Rentner und Studierende. Die Gegnerinnen und Gegner sahen die Vorlage als Angriff auf den Mieterschutz und als «Rauswurf-Vorlage».

Vermietende hätten Untervermietungen aus weiteren Gründen als heute ablehnen können. Das Gesetz hätte dazu eine Tür offen gelassen. Davor warnten die Gegnerinnen und Gegner immer wieder und letztlich erfolgreich.

Für das bürgerlich dominierte Parlament setzte es dagegen eine Niederlage ab. Es hatte die Änderungen bei der Untermiete ausgearbeitet. Angestossen hatte die strengeren Bestimmungen der ehemalige Zürcher SVP-Nationalrat Hans Egloff, Ex-Präsident des Hauseigentümerverbands. Im Ja-Lager waren SVP, FDP und Mitte-Partei sowie der Gewerbe- und Hauseigentümerverband.

Die Befürwortenden argumentierten, dass die heutigen Vorgaben für Untervermietungen häufig nicht eingehalten würden. Es gebe Missbräuche. Für Untervermietungen brauche es daher klare Regelungen und Rechtssicherheit, zum Schutz von Mietenden, Untermietenden und auch der Nachbarn vor Lärm und Umtrieben im Haus.

Weiter wie bisher

Neu hätten Mietende für eine Untervermietung ein schriftliches Gesuch stellen und Vermietende der Untervermietung schriftlich zustimmen müssen. Ebenso hätten Untermieterwechsel dem Vermietenden gemeldet werden müssen. Wären die Regeln nicht eingehalten worden, hätte innerhalb von mindestens dreissig Tagen gekündigt werden können, nach erfolgloser schriftlicher Mahnung.

Nun bleibt es beim Status quo. Missbräuche müssen mit den geltenden Regeln bekämpft werden. Vermietende müssen über Untervermietungen informiert werden und können ihr Veto einlegen, wenn Hauptmietende Räume zu teuer weitervermieten, die Vermietenden Nachteile in Kauf nehmen müssen - etwa Lärm oder Überbelegung der Räume - oder wenn der Hauptmietende den Vermietenden nicht über die Bedingungen der Untermiete informiert.

Für Vermietungen über Onlineplattformen muss die Zustimmung des Vermietenden weiterhin eingeholt werden. Zudem gelten je nach Kanton und Wohngemeinde Einschränkungen für Vermietungen über Plattformen.

(AWP)