Das Ja kommt ein wenig überraschend. Die Vorlage stand bei den letzten Abstimmungsumfragen auf der Kippe. Der Nein-Anteil nahm während des Abstimmungskampfs kontinuierlich zu, was für Behördenvorlagen dem Ausnahmefall in der Meinungsbildung entspricht.

Letztlich war das Referendum einer Allianz um den Mieterinnen- und Mieterverband aber doch nicht erfolgreich. Das bürgerliche Ja-Lager behielt die Oberhand. Es hatte die Änderungen bei der Untermiete ausgearbeitet.

Missbräuche eindämmen

Angestossen hatte die strengeren Bestimmungen der ehemalige Zürcher SVP-Nationalrat Hans Egloff, Ex-Präsident des Hauseigentümerverbands. Unter den Befürwortenden waren SVP, FDP und Mitte-Partei sowie der Gewerbe- und Hauseigentümerverband.

Sie argumentierten, dass die heutigen Vorgaben für Untervermietungen häufig nicht eingehalten würden. Es gebe Missbräuche. Für Untervermietungen brauche es daher klare Regelungen und Rechtssicherheit, zum Schutz von Mietenden, Untermietenden und auch der Nachbarn vor Lärm und Umtrieben im Haus.

Neu müssen Mietende für eine Untervermietung ein schriftliches Gesuch stellen und Vermietende der Untervermietung schriftlich zustimmen. Ebenso müssen Untermieterwechsel dem Vermietenden gemeldet werden. Werden die Regeln nicht eingehalten, kann innerhalb von mindestens dreissig Tagen gekündigt werden, nach erfolgloser schriftlicher Mahnung.

«Angriff auf den Mieterschutz»

Die Stimmbevölkerung folgte letztlich den Argumenten des Ja-Lagers, wonach die neuen Regeln die Rechtssicherheit stärkten. Vermietende können Untervermietungen aus weiteren Gründen als heute ablehnen. Das Gesetz lässt dazu eine Tür offen.

Die Gegnerinnen und Gegner sahen die Vorlage deshalb als Angriff auf den Mieterschutz und als «Rauswurf-Vorlage». Dem Nein-Lager gehörten neben dem Mieterverband auch SP, Grüne, GLP, Gewerkschaften sowie Verbände, Rentnerinnen, Rentner und Studierende an.

(AWP)