Die Tamedia-Zeitungen hatten am Freitag als erste über den Entscheid der Stiftungsaufsicht ESA berichtet. Kenntnis von den Vorwürfen erhielt die Stiftungsaufsicht durch eine Medienanfrage des «Wall Street Journal». Im Juni berichtete diese US-amerikanische Zeitung über eine angeblich frauenfeindliche und rassistische Arbeitsplatzkultur beim World Economic Forum (WEF).

Das WEF und sein Gründer Klaus Schwab wurden in der Folge von einer afroamerikanischen Mitarbeiterin wegen Rassen- und Schwangerschaftsdiskriminierung angeklagt. Die Stelle der Klägerin sei nach deren Schwangerschaftsurlaub gestrichen worden. Daraufhin sei sie durch eine weisse, nicht schwangere Frau ersetzt worden. Die Behauptungen seien falsch, teilte derweil das WEF am vergangenen Dienstag auf Anfrage von Keystone-SDA mit.

Das WEF ist rechtlich als Stiftung organisiert. Die Aufgabe der ESA bestehe in erster Linie darin, die statutengemässe Verwendung des Stiftungsvermögens sicherzustellen, hiess es bei der Aufsicht. Darüber hinaus habe die ESA keinerlei Lenkungsaufgaben.

Die Stiftungsaufsicht verfüge jedoch über Massnahmen, wenn eine Stiftung ihren Verpflichtungen nicht nachkomme. Die ESA könne beispielsweise einen von der Stiftung getroffenen Beschluss aufheben. Als allerletztes Mittel kann die ESA eine Stiftung auflösen. Dabei handle es sich aber um seltene Extremfälle.

mk/

(AWP)