Künstliche Intelligenz (KI) wird in Zukunft auch die Arbeit an den Schweizer Bundesgerichten erleichtern und effizienter machen. Dies zeigten die Ausführungen der Gerichtspräsidentin des Bundesverwaltungsgerichts Claudia Cotting-Schalch und der Präsidenten der drei weiteren Schweizer Bundesgerichte anlässlich der Präsentation der Geschäftsberichte 2024 am Dienstag.

So arbeitet das Bundesgericht gemeinsam mit dem Bundesamt für Justiz, dem Verein eJustice und den Eidgenössischen technischen Hochschule in Lausanne und Zürich an der Erstellung eines KI-Datenmodells für die gesamte schweizerische Justiz.

Die mögliche Nutzung betrifft unter anderem die Erstellung von Zusammenfassungen und die Unterstützung bei der Suche von Rechtsprechung. Nichtsdestotrotz könnten menschliche Überlegungen, die dann alles zusammen bringen, auch in Zukunft nicht ersetzt werden, sagte der Präsident des Bundesgerichts François Chaix.

Bereits verwendet beziehungsweise im Probeverfahren sind am Bundesstrafgericht in Bellinzona KI-Tools für die Anonymisierung von Urteilen, die Transkribierung von Verhandlungen und die Sichtung von Akten bei Entsiegelungsverfahren. Bei umfangreichen Fällen würden Gerichtsschreiber heute für die Sichtung und Triage der zu entsiegelnden Dokumenten manchmal zwei bis drei Monate benötigen, sagte Albert Fabbri, Präsident des Bundesstrafgerichts.

Teilweise hohe Zahlen

Wie willkommen Arbeitsinstrumente sind, welche die Arbeit an den Gerichten vereinfachen, zeigen die Fallzahlen bei den Gerichten. Bei den beiden Asylabteilungen des Bundesverwaltungsgericht gingen im vergangenen Jahr 5349 Fälle ein und damit 1163 mehr als 2023. Bereits im Jahr davor hatten die Asylfälle um rund 900 zugenommen.

Diese Zahlen widerspiegeln zeitverzögert die Anzahl der in der Schweiz gestellten Asylgesuche. 2024 sanken die Gesuche um 8,2 Prozent, was sich beim Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich kommendes Jahr niederschlagen wird.

In drei der sechs Abteilungen des Bundesverwaltungsgerichts gingen die Eingänge zurück, so dass eine Zunahme der Eingänge von 7330 (2023) auf 8198 resultiert.

Weit über den Prognosen

Rund 52 Prozent mehr Fälle verzeichnet die Strafkammer des Bundesstrafgerichts. So gingen im Berichtsjahr 76 Geschäfte ein, während es im Vorjahr 50 waren. Die Kammer behandelte 2024 ausserdem mehrere medienwirksame Fälle.

Bei der Berufungskammer - die zweiten Instanz nach der Strafkammer - gab es 50 Neueingänge, während es 2023 52 waren. 24 Geschäfte mussten ins laufende Jahr übernommen werden. In seinem Bericht weist die Beschwerdekammer darauf hin, dass die Geschäftslast einmal mehr weit über den ursprünglich prognostizierten elf Berufungsverfahren pro Jahr liegt.

Beim Bundesgericht sank die Zahl der Eingänge auf 7493 (7558 im Jahr 2023). Und auch beim vierten und kleinsten Bundesgericht - dem Bundespatentgericht - ging der Eingang zurück (von 31 auf 20 Fälle).

(AWP)