Der Uno-Migrationspakt wurde im Dezember 2018 von der Uno-Generalversammlung verabschiedet. Er hält Massnahmen fest, um die Migration erstmals grenzüberschreitend zu ordnen.

Dazu zählen etwa die Stärkung der Hilfe vor Ort, die Verwirklichung der Menschenrechte von Migrantinnen und Migranten sowie die Sicherung der Grenzen. Nicht betroffen vom Abkommen sind Personen, die aufgrund der Genfer Flüchtlingskonvention den Flüchtlingsstatus haben.

Minderheit für Beitritt

Die Mehrheit der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates (APK-S) stellt sich gegen den Beitritt zum Migrationspakt, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Den migrationspolitischen Interessen der Schweiz sei besser gedient, wenn diese sich bei Abstimmungen über den Pakt wie bisher der Stimme enthalte.

Die Mehrheit ist aber der Ansicht, dass die Schweiz bei der Migration im Rahmen der Internationalen Organisation für Migration (IOM) international zusammenarbeiten sollte.

Eine erste Minderheit der APK-S lehnt den Beitritt zum Uno-Migrationspakt vorbehaltlos ab. Eine zweite Minderheit ist der Ansicht, dass die Schweiz beitreten sollte. Sie solle sich den Bemühungen der Staatengemeinschaft um einen gemeinsamen Ansatz zur Steuerung der internationalen Migration anschliessen.

Im Januar hatte die APK-S die Beratungen über die Botschaft zum Uno-Migrationspakt aufgenommen, nachdem das Parlament sie für rund zweieinhalb Jahre auf Eis gelegt hatte. Sie entschied damals mit klarem Mehr, die Botschaft nicht an den Bundesrat zurückzuweisen.

Unterschrift war 2018 geplant

Sie wollte vor der Beratung einen Bericht zur Mitwirkung des Parlaments im Bereich «Soft Law» abwarten. «Soft Law» bezeichnet internationale, nicht bindende Abkommen, die aber eine gewisse normative Kraft haben. Laut dem Bericht ist die Mitwirkung des Parlaments bei «Soft Law» nur teilweise zweckmässig.

Unterzeichnen wollte der Bundesrat den Pakt eigentlich schon 2018, verzichtete aber nach der Kritik, der Bundesrat könne den Pakt nicht ohne Zustimmung des Parlaments beschliessen. Dies, obwohl es beim Pakt um sogenanntes «Soft Law» geht und der Bundesrat die Berechtigung zur Unterschrift laut Gesetz hat.

(AWP)