Der Nationalrat hatte im September die Einführung einer Investitionsprüfung mit deutlichem Mehr gutgeheissen. Er ging dabei noch weiter als zunächst geplant. Die Kontrolle soll demnach auch nichtstaatliche Investoren erfassen.
Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) sieht das anders: Sie hat ihrem Rat mit 8 zu 4 Stimmen beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Vorangegangen waren eine Anhörung zahlreicher Kreise und eine ausführliche Diskussion in der Kommission.
Wind hat sich gedreht
Nach Ansicht der Mehrheit der WAK-S überwiegen nach Abwägung zwischen sicherheits- und wirtschaftspolitischen Interessen die Nachteile, welche die Einführung einer Investitionsprüfung zur Folge hätte. «So würde die Schweiz als kleine, offene Volkswirtschaft übermässig unter der Schwächung der Standortattraktivität und der Rechtssicherheit leiden», hiess es in der Mitteilung.
Strategisch unbedenkliche, aber durchaus benötigte Direktinvestitionen mit ausländischem Kapital wären laut den Gegnerinnen und Gegnern der Vorlage erheblich behindert. Ebenfalls sei davon auszugehen, dass die Schweiz den Retorsionsmassnahmen anderer Länder ausgesetzt wäre. Weil kritische Infrastrukturen weitgehend in der öffentlichen Hand sind, erachtet die Mehrheit gemäss Mitteilung schliesslich, dass das Risiko strategisch unerwünschter Übernahmen begrenzt ist.
Vor fünf Jahren war die Stimmungslage in der Kommission noch anders. Damals befürwortete die WAK-S mit 7 zu 5 Stimmen die Einführung einer Investitionskontrolle. Die kleine Kammer und ein Jahr später auch der Nationalrat gaben grünes Licht für die Ausarbeitung einer Vorlage - wenn auch nur knapp.
«Lex China»
Nun sind die Befürworter eines Investitionsprüfgesetz in der WAK-S in der Minderheit. Sie argumentieren, dass die politische Diskussion rund um die Einführung einer Investitionskontrolle im heutigen geopolitischen Kontext zumindest geführt werden müsse.
«Im Gegensatz zur Mehrheit stellt sie fest, dass aktuell keine genügend wirksamen Instrumente existieren, um die Schweiz vor strategisch problematischen Direktinvestitionen schützen zu können», hiess es in der Mitteilung. Im Ausland gebe es solche Instrumente.
Auslöser für die Arbeiten an dem Gesetzesprojekt war unter anderem die Übernahme des Schweizer Agrochemie-Riesen Syngenta durch den Staatskonzern Chem China für 43 Milliarden Dollar. Das Projekt wird deshalb auch «Lex China» genannt.
Bundesrat von Beginn an skeptisch
Nach Ansicht des Nationalrats sollen ausländische Investoren künftig in der Schweiz höhere Hürden vorfinden. Ausländische Investitionen blieben mit dem Investitionsprüfgesetz zwar grundsätzlich erlaubt, unterstünden aber neu einer Genehmigungspflicht. Bei Sicherheitsbedenken könnte der Staat intervenieren.
Der Bundesrat war von Anfang an der Ansicht, dass es keine Investitionsprüfung braucht. Die Politik der Offenheit gegenüber ausländischen Investitionen sei für den Wirtschaftsstandort Schweiz und damit auch für den Wohlstand der Bevölkerung in der Schweiz von zentraler Bedeutung, sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin im Herbst im Nationalrat.
Die Vorlage geht nun an den Ständerat.
(AWP)