So sollen Wohnbauprojekte in Gebieten mit überschrittenen Lärm-Immissionsgrenzwerten dann bewilligungsfähig sein, wenn in der Wohnung eine kontrollierte Raumlüftung installiert wird. Möglich sein soll dies auch, wenn alternativ dazu bei jeder Wohneinheit mindestens die Hälfte der lärmempfindlichen Räume über ein ruhiges Fenster verfügt. Dafür sprach sich der Ständerat am Dienstag aus.

Ermöglichen will die kleine Kammer den Wohnungsbau in den fraglichen Gebieten auch dann, wenn bei jeder Wohneinheit mindestens ein lärmempfindlicher Raum über ein ruhiges Fenster verfügt und ein ruhiger, privat nutzbarer Aussenraum besteht. Der Ständerat bestätigte damit seine Haltung von Dezember 2023, als er das Gesetz ein erstes Mal beriet.

Auch der Nationalrat will in Zeiten von Wohnungsnot den Wohnungsbau in Gebieten mit zu viel Lärm erleichtern. Er plädierte aber im März für einen Mittelweg zwischen dem weiter gehenden Vorschlag des Ständerats und der restriktiveren Vorlage des Bundesrats.

Umweltminister Albert Rösti sagte am Dienstag im Ständerat, bereits sei - von links-grüner Seite - das Referendum gegen die Revision des Umweltschutzgesetzes (UWG) angedroht worden. Es sei fraglich, ob die Bevölkerung eine Lösung akzeptiere, welche auf kontrollierte Lüftungen setze. Wenn solche Lüftungen eine Rolle spielen sollten, scheine ihm die Fassung des Nationalrats ausgewogener.

Der Bundesrat wollte zur Förderung des Wohnungsbaus in lärmgeplagten Gebieten die sogenannte Lüftungspraxis ins Gesetz schreiben. Wohnungsbau in Gebieten mit übermässigem Lärm ist dieser Praxis zufolge dann möglich, wenn bei jeder Wohneinheit jeder lärmempfindliche Raum über ein Fenster verfügt, bei dem die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden. Der Schweizer Städteverband findet diese Lösung gut.

Gegen neuen Lärmgrenzwert bei Flughäfen

Nicht nur beim Wohnungsbau in lärmbelasteten Gebieten nimmt der Ständerat weiterhin eine andere Haltung ein als der Nationalrat. Er entschied am Dienstag auch, eine vom Nationalrat zu lärmbedingten Temporeduktionen ins Gesetz geschriebene Bestimmung wieder zu streichen.

Der Ständerat hält es nicht für sinnvoll, im UWG festzulegen, dass auf verkehrsorientierten Strassen die Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit nicht verlangt werden kann. Der Ständerat verwies auf eine Motion mit der Forderung nach Anpassung des Strassenverkehrsgesetzes, welche beide Räte dem Bundesrat überwiesen. Sie soll es erschweren, auf wichtigen Strassen innerorts Tempo 30 einzuführen.

Weiterhin abgelehnt wird vom Ständerat auch, einen neuen Spezial-Lärmgrenzwert in Flughafennähe ins UWG aufzunehmen. Er stammt von einer SVP/FDP-Minderheit der vorberatenden Kommission des Nationalrats und will trotz Fluglärmbelastung in flughafennahen Gebieten eine Siedlungsentwicklung nach innen ermöglichen.

Ebenfalls Nein sagt der Ständerat weiterhin zu den Plänen des Nationalrats, im Rahmen der Vorlage die Bestimmungen zur Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen (VOC) aus dem UWG zu streichen.

Einigung bei Altlasten

Einig geworden sind sich Stände- und Nationalrat hingegen bei der Frage, ob die Kantone die Inhaber von privaten Kinderspielplätzen und privaten Hausgärten unter gewissen Bedingungen finanziell bei der Sanierung sollen unterstützen können.

Der Ständerat nahm am Dienstag knapp einen Antrag der Kommissionsminderheit ein. Ihm zufolge können die Kantone zahlen - allerdings wird im Gesetz auch stehen, dass grundsätzlich der Eigentümer des Standorts die Kosten trägt.

Es ist ein zweites Hauptziel des Bundesrats mit der UWG-Revision, die Sanierung von Altlasten zu beschleunigen. Er will Anreize schaffen, damit öffentliche und private Böden möglichst rasch saniert werden. Die Revision geht nun zur Bereinigung der verbliebenen Differenzen zurück an den Nationalrat.

(AWP)