So sollen Wohnbauprojekte bei übermässigem Lärm prinzipiell dann bewilligungsfähig sein, wenn in der Wohnung eine kontrollierte Raumlüftung installiert wird oder wenn bei jeder Wohneinheit die Hälfte der lärmempfindlichen Räume über ein ruhiges Fenster verfügt. Dafür sprach sich der Ständerat am Dienstag aus.

Auch ruhige Aussenräume spielen in der Fassung des Ständerats eine Rolle. Dieser bestätigte damit seine Haltung von Dezember 2023, als er das Gesetz ein erstes Mal beriet.

Auch der Nationalrat will in Zeiten von Wohnungsnot den Wohnungsbau in Gebieten mit zu viel Lärm erleichtern. Er plädierte aber im März für einen Mittelweg zwischen dem weiter gehenden Vorschlag des Ständerats und der restriktiveren Vorlage des Bundesrats. Nun bleiben Differenzen zwischen den Räten.

(AWP)