In der Gesamtabstimmung nahm die kleine Kammer die entsprechenden Gesetzesänderungen mit 27 zu 14 Stimmen und ohne Enthaltungen an. Ihre zuständige Kommission hatte die Betreuungszulage neu in eine Vorlage aus dem Nationalrat aufgenommen. Dieser setzte bisher auf Bundesbeiträge. Er muss sich nun erneut mit der Sache befassen.

Die Betreuungszulage wird für bis achtjährige Kinder ausgerichtet. Sie beträgt mindestens 100 Franken pro Monat, wenn die Kinder an einem Tag pro Woche in einer Institution betreut werden. Pro zusätzlichen halben Betreuungstag erhöht sich die Zulage um 50 Franken. Über die Finanzierung der Zulagen entscheiden die Kantone. Auch bei den Familienzulagen ist das so geregelt.

Eine Minderheit um Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU) verlangte vergeblich, dass sich der Bund mit bis zu 200 Millionen Franken an der Finanzierung der Zulage beteiligt, wenn dies auch die Kantone tun. Die Kantone können Arbeitgeber, Angestellte und Selbstständige für die Betreuungszulage in die Pflicht nehmen.

Ziel der Vorlage ist, dass mehr Eltern eine Erwerbsarbeit aufnehmen. Der Bund hat die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder bisher mit 451 Millionen Franken unterstützt. Bei den nun anstehenden Diskussionen geht es darum, diese Anstossfinanzierung in eine definitive Lösung zu überführen. Das 2003 in Kraft getretene Programm wurde mehrmals verlängert; es läuft noch bis Ende 2026.

(AWP)