Die kleine Kammer trat mit 29 zu 16 Stimmen ohne Enthaltungen auf die Vorlage ein. Sie folgte damit der Minderheit ihrer Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S). Der Nationalrat hatte sich in der Herbstsession für die Vorlage ausgesprochen.
Im Detail wird der Ständerat das Investitionsprüfgesetz erst zu einem späteren Zeitpunkt beraten. Zunächst befasst sich die vorberatende Kommission nochmals vertieft mit der Vorlage. Ihre Mehrheit wollte nicht darauf eintreten.
Der Bundesrat erfüllte mit der Erarbeitung des Entwurfs einen Auftrag des Parlaments. Auch er war jedoch der Ansicht, dass es keine Investitionsprüfung brauche.
Eine «Lex China» - aber nicht nur
Das Gesetzesprojekt geht auf eine Motion des Walliser Mitte-Ständerats Beat Rieder zurück. Ausländische Investitionen blieben mit dem Investitionsprüfgesetz zwar grundsätzlich erlaubt, unterstünden aber neu einer Genehmigungspflicht. Bei Sicherheitsbedenken könnte der Staat intervenieren.
Anlass war unter anderem die Übernahme des Schweizer Agrochemie-Riesen Syngenta durch den Staatskonzern Chem China für 43 Milliarden Dollar. Die Vorlage wird deshalb auch «Lex China» genannt.
Der Nationalrat hatte den Gesetzesentwurf im vergangenen September verschärft. Konkret beschloss er damals, dass die Investitionsprüfung auch für nichtstaatliche Investoren gelten soll. Zudem wird gemäss seinem Beschluss im Gesetz nebst der öffentlichen Ordnung und Sicherheit die Versorgung mit essenziellen Gütern und Dienstleistungen explizit als schützenswert genannt.
Warnung vor Kosten
Ob diese Ausweitung auch im Ständerat eine Mehrheit findet, ist allerdings fraglich. Am Montag machten auch Ratsmitglieder Vorbehalte dagegen geltend, die auf die Vorlage eintreten wollten.
Nach Ansicht der Mehrheit der WAK-S überwogen nach Abwägung zwischen sicherheits- und wirtschaftspolitischen Interessen die Nachteile, welche die Einführung einer Investitionsprüfung zur Folge hätte.
Die bestehenden Schutzmechanismen seien ausreichend, sagte Thierry Burkart (FDP/AG) namens der Kommission. Die eigentliche Gefahr seien Cyberangriffe und Wirtschaftsspionage, nicht legale Übernahmen. Kontrollen würden ausserdem erhebliche Kosten mit sich bringen.
Strategisch unbedenkliche, aber durchaus benötigte Direktinvestitionen mit ausländischem Kapital würden erheblich behindert, wandte die Kommissionsmehrheit weiter ein.
Weil kritische Infrastrukturen weitgehend in der öffentlichen Hand sind, erachtete sie das Risiko strategisch unerwünschter Übernahmen als begrenzt. Mit der Vorlage würden Städte und Gemeinden bevormundet, sagte Martin Schmid (FDP/GR).
Debatte im Schatten Trumps
Die letztlich siegreiche Kommissionsminderheit vertrat dagegen die Ansicht, derzeit existierten keine genügend wirksamen Instrumente, um die Schweiz vor strategisch problematischen Direktinvestitionen zu schützen.
Peter Hegglin (Mitte/ZG) sagte namens der Minderheit, auch diese wolle, dass die Offenheit der Schweiz gegenüber ausländischen Investitionen erhalten bleibe. Die Situation habe sich aber seit der Überweisung der Motion von Rieder weiter verschärft.
«Aktuell scheint mir sogar die grösste Volkswirtschaft der Welt massiv protektionistisch unterwegs zu sein», sagte er in Anspielung auf die Zollpolitik von US-Präsident Donald Trump. In dieser Lage müsse auch die Schweiz als Kleinstaat über Möglichkeiten diskutieren, sich zu schützen.
Rieder warf den Gegnern der Vorlage vor, die Probleme der Gegenwart zu ignorieren. De facto habe man nur die Wahl, nun zu handeln oder später in einer Krisensituation per Notrecht, warnte er.
Investitionskontrollen gebe es heute in allen Staaten Europas mit Ausnahme der Schweiz und Norwegens, gab Carlo Sommaruga (SP/GE) zu bedenken. In den USA gälten bekanntermassen sehr strenge Bestimmungen. Die Covid-Krise und der Ukraine-Krieg hätten zudem die Abhängigkeit von internationalen Lieferketten gezeigt.
mk/
(AWP)