Vor dem Gericht verantworten sich seit Dienstag fünf Kadermänner der VBL. Sie sollen 2018 und 2019, trotz anderslautender Vereinbarung, innerhalb des VBL-Konzerns verrechnete kalkulatorische Zinsen als Kosten deklariert haben, um höhere Subventionen zu erwirken. Der Staatsanwalt beantragt für jeden Beschuldigten wegen Betrugs eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten.
Jeder Verteidiger habe sich zur Entlastung seines Mandanten einer anderen «Ausrede» bedient, sagte der Staatsanwalt am Freitag in seiner zweieinhalbstündigen Replik. «Es waren immer die anderen». Verantwortung übernehmen wolle niemand.
Der frühere CEO sei in der Darstellung der Verteidigung plötzlich kein Entscheidungsträger mehr, sondern ein «marionettenhafter» Befehlsempfänger, obwohl er mitentschieden habe, sagte der Staatsanwalt. Ein Verteidiger sage, es sei nichts passiert, ein anderer sage, dass der Verwaltungsrat vor Gericht gehöre.
«Märchenstunde»
Er habe die «tatnahen Personen» angeklagt, erklärte der Staatsanwalt. Die Behauptung, es stünden die Falschen vor Gericht, gehöre in den Bereich der «Märchenstunde und der Verschwörungstheorien».
Der Verteidiger des Ex-Direktors hatte am Mittwoch erklärt, der Verwaltungsrat habe 2009 mit der Schaffung einer Holding Intransparenz und damit die Voraussetzungen für diesen Prozess geschaffen.
Holding «unproblematisch»
Diese Argumentation wies der Staatsanwalt zurück. Die Vorgeschichte sei «irrelevant». Eine Holding sei «völlig unproblematisch». Problematisch sei, was innerhalb dieser gemacht worden sei.
Er habe deswegen «nie einen Gedanken daran verschwendet», den früheren Verwaltungsratspräsidenten zur Verantwortung zu ziehen, sagte der Staatsanwalt. Er begründete auch, wieso er gegen eine spätere und inzwischen verstorbene VBL-Verwaltungsratspräsidentin kein Strafverfahren geführt habe. Es habe keinen hinreichenden Tatverdacht gegeben. Sie sei nicht involviert gewesen.
Dank zu viel bezogenen Subventionen zahlte die VBL der Stadt Luzern eine jährliche Dividende von einer Million Franken. Für den Staatsanwalt war diese Dividendenzahlung indes kein Grund, die umstrittenen Zinsen einzurechnen, wie er ausführte.
(AWP)