Der Flughafen beantragte eine Erhöhung der Lärmzuschläge für Starts nach 23 Uhr sowie eine zusätzliche Gebührenstufe für Starts ab 23:15 Uhr. Damit solle ein Anreiz geschaffen werden, um im Verspätungsfall möglichst rasch zu starten, teilte der Flughafen am Dienstag mit.
Auch die Landungen zwischen 23:15 und 23:30 Uhr sollen teurer werden. Neben den Lärmzuschlägen in der Nacht sollen auch die Tageslärmgebühren aufschlagen. Entscheiden wird das Bundesamt für Zivilluftfahrt, das nun bis am 10. Februar eine Anhörung durchführt.
Als Beispiel für die Erhöhung der Lärmzuschläge nennt der Flughafen auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA den Start einer verspäteten Boeing B777-300ER. Zwischen 23 Uhr und 23.30 Uhr kostet dies aktuell einen zusätzlichen Lärmzuschlag von 3000 Franken. Künftig wären es 4000 Franken (zwischen 23.00 Uhr und 23.15 Uhr), beziehungsweise 5000 Franken (zwischen 23.15 Uhr und 23.30 Uhr).
Fluggesellschaften sollen Flotten erneuern
Mit höheren Gebühren sollen die Fluggesellschaften nicht nur dazu gebracht werden, späte Verbindungen anders zu planen - sondern dabei auch andere Maschinen einzusetzen. Denn je lauter der Flieger, desto höher die Gebühr. Konkret geht es um die Ablösung der Kurz- und Mittelstreckenflotten des Typs A320. Die Fluggesellschaften sollen diese durch A320neo ersetzen, welche deutlich leiser sind.
Die letzte Neuberechnung des Lärmgebührenmodells liegt mehr als zehn Jahre zurück. Neueste Zahlen, die im Dezember 2024 publiziert wurden, zeigten nun, dass eine zunehmende Zahl von Anwohnerinnen und Anwohnern am Abend von Fluglärm betroffen war. Die Zahl der Flüge nach 23 Uhr überschritt das Vor-Corona-Niveau erstmals wieder.
Über 23'000 Personen gaben an, dass sie in der Nacht von Flugzeugen gestört würden. Das waren 37 Prozent mehr als im Vorjahr. Der Kanton Zürich kam deshalb zum Schluss, dass die Erwartungen an die Lärm-Begrenzungen «nicht erfüllt» würden.
Die höheren Lärmgebühren, die den Fluggesellschaften und schliesslich den Passagieren aufgebrummt werden, fliessen in den Airport Zurich Noise Fund (AZNF). Damit werden Kosten gedeckt, die im Zusammenhang mit Fluglärm entstehen, zum Beispiel Schallschutzfenster für Anwohner.
In Zürich gilt eine Nachtflugsperre von 23.30 bis 6 Uhr. Die Zeit von 23 Uhr bis 23.30 Uhr ist jedoch ausschliesslich für verspätete Starts und Landungen vorgesehen. Ab 23.30 Uhr braucht es eine Ausnahmebewilligung.
Swiss kann Auswirkungen nicht beziffern
Die Swiss als grösste Fluggesellschaft am Flughafen Zürich kann die Auswirkungen der Gebührenerhöhung nicht beziffern, wie ein Sprecher auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP sagte: «Grundsätzlich wäre die Swiss davon überproportional betroffen, da wir als Betreiberin eines Drehkreuzes am Flughafen Zürich hier die meisten Flüge durchführen.»
Die Swiss nehme die Bedürfnisse der Bevölkerung ernst und setze auf wirksame Massnahmen, um Fluglärm möglichst zu vermindern. «Dank Milliardeninvestitionen haben wir eine der modernsten Flotten in Europa», sagte der Sprecher der Lufthansa-Tochter.
jb/ls
(AWP)