Die von einem Komitee aus SP, Juso und Gewerkschaftsbund lancierte «Mindestlohn-Initiative» scheiterte mit einem Nein-Stimmenanteil von 58,0 Prozent. (Nein: 44'500 Stimmen, Ja: 32'137 Stimmen). Die Stimmbeteiligung betrug 42,0 Prozent, wie die Staatskanzlei am Sonntag mitteilte.
Beim Mindestlohn von 23 Franken pro Arbeitsstunde wären Ferien- und Feiertagsentschädigungen nicht eingerechnet gewesen. Regierung und Parlament lehnten das Begehren ab. Der Mindestlohn sollte laut Gesetzesinitiative jedes Jahr der Lohn- und Preisentwicklung angepasst werden.
Regierung und Parlament lehnten das Begehren ab. Die bestehenden Möglichkeiten zur Bekämpfung von Missbräuchen seien ausreichend, hielten die Gegner fest. Auch könnten Unternehmen in Kantone ohne Mindestlohnregelung abwandern.
Als Befürworter betonten SP und Grüne, der Mindestlohn verhindere Dumpinglöhne. Viele Angestellte in der Reinigungsbranche, im Detailhandel, der Gastronomie sowie im Gartenbau und in Coiffeur-Salons würden trotz Vollzeitarbeit weniger 4000 Franken pro Monat verdienen.
In der Deutschschweiz kennt einzig der Kanton Basel-Stadt seit Juli 2022 einen Mindestlohn. Er beträgt seit Anfang Jahr 22 Franken pro Stunde. Die Kantone Jura, Tessin, Neuenburg und Genf haben ebenfalls einen Mindestlohn eingeführt.
Energiegesetz erneut gescheitert
Das Solothurner Volk lehnte das revidierte Energiegesetz mit einem Nein-Stimmenanteil von 57,5 Prozent ab (Nein: 43'977 Stimmen, Ja: 32'479 Stimmen). Die SVP hatte das Referendum gegen das Gesetz ergriffen.
Regierung und Parlament erarbeiteten einen Kompromiss, nachdem das Stimmvolk eine erste Version im Jahr 2018 wuchtig abgelehnt hatte. So wäre im neuen Energiegesetz kein Verbot von fossilen Heizungen mehr vorgesehen gewesen. Das Gesetz hätte auf Anreize und Förderung gesetzt. Um die nationalen Ziele beim Ersatz von Öl- und Gasheizungen zu erreichen, sollten verbindliche CO2-Zielwerte gelten.
(AWP)