Mit der Ablehnung des letzten Angebots von Bain Capital im Januar 2024 sei klar, dass es unter den derzeitigen Umständen keine Aussicht auf eine Going-Private-Transaktion gebe, schreiben die Gründeraktionäre am Montag in einer Medienmitteilung.

Die Gründeraktionäre werfen dem Verwaltungsrat im Zusammenhang mit der für den 18. April terminierten ausserordentlichen Generalversammlung zudem vor, dass er fadenscheinige und rechtlich unbegründete Argumente vorbringe, um die Konstituierung der Gruppe und das Eigentum der Gründeraktionäre an ihren Aktien in Frage zu stellen. «Bei seinem Versuch, die ordnungsgemässe und faire Durchführung der a.o. GV zu verhindern, ist der derzeitige Verwaltungsrat nicht einmal vor der haltlosen Drohung zurückgeschreckt, die Stimmrechte der Gründeraktionäre auszusetzen», schreiben die Gründeraktionäre in ihrer Mitteilung. Vor diesem Hintergrund hätten sie keine andere Wahl, als die Gruppe aufzulösen.

Mit der Auflösung soll ein langwieriger, zermürbender und teurer Rechtsstreit vermieden und der Weg für eine reibungslose a.o. GV, die den Willen der Aktionäre angemessen spiegelt und den dringend notwendigen Wechsel im Verwaltungsrat herbeiführe, freigemacht werden, so die Mitteilung weiter. An der a.o GV wollen die Gründeraktionäre den gesamten Verwaltungsrat mit Ausnahme des bisherigen Verwaltungsrats Daniel von Stockar austauschen. Dieser soll zum Verwaltungsratspräsidenten gewählt werden.

Wie die Gründeraktionäre weiter schreiben, behalten sie sich ausdrücklich rechtliche Schritte gegen den derzeitigen Verwaltungsrat und einzelne Mitglieder vor. Sie bekräftigen zudem, dass SoftwareOne eine neue Führung auf Verwaltungsratsebene brauche und geben sich überzeugt, dass für die nächste Wachstumsphase die besten Voraussetzungen in einem privaten Umfeld gegeben seien.

gab/rw

(AWP)