Das Staatssekretariat für Migration (SEM) könne aktuell nicht fundiert prüfen, ob Asylgründe vorliegen und ob der Vollzug einer Wegweisung zumutbar ist, hiess es weiter.

In Syrien hatten Rebellen nach mehr als 13 Jahren Bürgerkrieg am Sonntag die Hauptstadt Damaskus eingenommen. Präsident Baschar al-Assad floh nach Russland. Unklar ist, wie sich die Machtverhältnisse im Land nun entwickeln werden.

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(AWP)