Derzeit werden elektronische Signaturen nach Schweizer Recht von der Europäischen Union (EU) und umgekehrt nicht anerkannt, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Eine gegenseitige Anerkennung wäre im gegenseitigen Interesse und würde die Digitalisierung sowie die sichere Verwendung elektronischer Signaturen über Landesgrenzen hinweg fördern. Insbesondere für Zollbehörden oder im Bereich der öffentlichen Beschaffung bestehe ein Anliegen dafür.

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) und das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sollen innerhalb eines Jahres die Eckpunkte des Mandats dem Bundesrat vorlegen, wie es weiter hiess. Dieses Dossier war nicht Teil der am 20. Dezember 2024 abgeschlossenen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU.

(AWP)