Mit dem Abkommen können Firmen ihr Personal ins jeweils andere Land entsenden, während die Expats zu Hause versichert bleiben. Argentinierinnen und Argentinier können sich zudem neu Schweizer AHV-Renten in ihr Heimatland auszahlen lassen.

Allgemein koordiniert das Abkommen die Übereinkunft die Sozialversicherungssysteme der beiden Vertragsstaaten in der Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge. Es regelt insbesondere die Auszahlung von Renten ins Ausland und gewährleistet eine weitgehende Gleichbehandlung der Versicherten sowie den erleichterten Zugang zu Leistungen.

Das Abkommen soll voraussichtlich irgendwann 2025 in Kraft treten. Es muss noch den Parlamenten beider Staaten zur Genehmigung vorgelegt werden. In Südamerika hat die Schweiz bereits Abkommen mit Chile, Uruguay und Brasilien abgeschlossen. In Argentinien lebt die grösste Schweizer Kolonie Lateinamerikas. Ende 2022 waren 15'078 Schweizer Staatsangehörige in Argentinien registriert.

(AWP)