Die Änderungen seien auf eine Anpassung des Schengener Grenzkodexes durch die Europäische Union (EU) zurückzuführen, teilte der Bundesrat mit. Die Schweiz beteilige sich als Schengen-Staat an dieser Harmonisierung.
Die neue EU-Verordnung präzisiert und ergänzt die Voraussetzungen und Verfahren für die vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen, wie es weiter hiess. Zudem bringe sie aufgrund der gesammelten Erfahrung während der Corona-Pandemie Regeln für den Umgang mit Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit.
Alternative zu Binnengrenzkontrollen
Mit einer weiteren Anpassung sollen Schengen-Staaten Ausländerinnen und Ausländer ohne legalen Aufenthalt leichter in andere Schengen-Staaten zurückführen können. Asylsuchende und Personen, die internationalen Schutz erhalten haben, seien davon explizit ausgeschlossen. Die Massnahmen solle eine Alternative zu Binnengrenzkontrollen darstellen.
In den vergangenen Jahren wurden vermehrt Kontrollen an den Binnengrenzen durchgeführt, unter anderem von Deutschland, das voraussichtlich noch bis Mitte September seine gesamte Landesgrenze kontrolliert. Davon ist auch die Grenze zur Schweiz betroffen.
Für die Schweiz bleibe das nationale Verfahren für die Wiedereinführung von Grenzkontrollen frei, schrieb der Bundesrat weiter. Zudem führe die Schweiz wie bis anhin Zollkontrollen durch.
In der Vernehmlassung zur Anpassung des Schweizer Rechts befürwortete laut Mitteilung eine Mehrheit der Teilnehmenden die Übernahme und Umsetzung der revidierten EU-Verordnung.
(AWP)