Das Abkommen, welches bereits im März unterzeichnet wurde, sowie zwei dazugehörende Verpflichtungskredite in Höhe von insgesamt 1,3 Milliarden Franken müssen noch vom Parlament genehmigt werden, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Damit das Solidaritätsabkommen möglichst rasch anwendbar ist, möchte die Regierung das Geschäft dem Parlament im Herbst unterbreiten.

Mit dem Abkommen soll ein zusätzliches Instrument zur Sicherstellung der Versorgung der geschützten Schweizer Kundinnen und Kunden zur Verfügung stehen, hiess es weiter. Dazu gehörten beispielsweise private Haushalte, Spitäler oder Notdienste.

Im Fall einer schweren Mangellage müsste der Bundesrat in einem ersten Schritt im Inland nach einer Lösung suchen, bevor er sich an Deutschland oder Italien wenden könnte. Im Inland könnte er unter anderem Verbote und Verwendungseinschränkungen erlassen.

Schweiz müsste im Notfall auch aushelfen

Falls diese Massnahmen nicht ausreichten, könnte ein Staat um Solidarität angefragt werden. Die Industrie des angefragten Staats könnte auf freiwilliger Basis Gas in die Schweiz liefern. Um diese Industrien entschädigen zu können, wäre eine Staatsgarantie von 300 Millionen Franken nötig.

Wenn diese Lieferungen nicht genügten, müssten «hoheitliche Massnahmen» ergriffen werden. Um Leistungen, die aufgrund dieser Massnahmen erbracht wurden, entschädigen zu können, verlangt der Bundesrat einen zweiten Kredit in der Höhe von einer Milliarde Franken.

Falls in Italien oder Deutschland eine Mangellage herrschen würde, könnte auch die Schweiz um Solidarität angefragt werden. Die Vernehmlassung zum Genehmigungsbeschluss und den Verpflichtungskredite dauert bis zum 17. Juni. Laut Communiqué unterliegt das Abkommen dem fakultativen Referendum.

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(AWP)