Das teilte der Bundesrat nach seiner Sitzung vom Freitag mit. Basis für seinen Entscheid ist ein Postulatsbericht, in dem die Auswirkungen von CO2-Grenzausgleichsmechanismen auf die Schweiz aus volkswirtschaftlicher, ökologischer und aussenwirtschaftlicher Perspektive analysiert worden sind.
Die Einführung eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) zum jetzigen Zeitpunkt sei nicht sinnvoll, da viele Details zum tatsächlichen Vollzug in der EU noch ausstünden, schrieb der Bundesrat. So seien weder stabile Rahmenbedingungen absehbar noch Schätzungen zum administrativen Mehraufwand für Schweizer Unternehmen möglich.
Für die Schweiz besteht im Zusammenhang mit bestehenden Abkommen mit der EU keine Verpflichtung, einen CBAM einzuführen.