Die grosse Kammer sagte am Donnerstag mit 123 zu 55 Stimmen Ja zu den Vorstössen aus den Reihen der SP, Mitte, FDP, Grünen und GLP. Nur die SVP-Fraktion und mehrere FDP-Mitglieder stellten sich dagegen. Sie bezeichnete die Vorstösse als «Hüftschuss».

Gemäss Motionstext soll der Bundesrat Massnahmen ergreifen, um auf internationaler Ebene die Grundlagen für einen Reparationsmechanismus zugunsten eines völkerrechtswidrig angegriffenen Staates und zulasten des Staatsvermögens des kriegführenden Aggressors zu erarbeiten. Konkret geht es um Reparationszahlungen an die Ukraine aus russischem Staatsvermögen.

In internationaler Koordination sind laut den Motionären die völkerrechtlichen Grundlagen zu klären und ein konkreter Mechanismus vorzuschlagen, der es erlaubt, die durch die Sanktionen eingefrorenen staatlichen Zentralbankgelder oder Vermögen von Staatsbetrieben rechtmässig an das angegriffene Land zu überweisen.

Schweiz im Dialog mit anderen Staaten

Die Befürworter hielten fest, dass es nicht um eine Konfiszierung ohne rechtliche Grundlage gehe. Die Schweiz könne jedoch einen substanziellen Beitrag leisten, um ein solch komplexes Vorhaben völkerrechtlich und technisch zum Erfolg zu führen. Derzeit sind rund 300 Milliarden Franken an russischen Zentralbankgelder gesperrt.

Derzeit werden auf internationaler Ebene aktiv Überlegungen zur Einführung eines internationalen Reparationsmechanismus vorangetrieben. Die Schweiz verfolge diese miteinander verbundenen Diskussionen aufmerksam und wolle sich mit ihren anerkannten Kompetenzen im Bereich des Völkerrechts einbringen, sagte Aussenminister Ignazio Cassis. Es gehe um mögliche Lösungen, die mit der innerstaatlichen Rechtsordnung, dem Völkerrecht und den aussenpolitischen Zielen der Schweiz im Einklang stünden.

Eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesamts für Justiz ist im Februar zum Schluss gekommen, dass private russische Vermögenswerte nicht eingezogen werden können, wenn sie nicht unrechtmässigen Ursprungs sind.

(AWP)