Fünf der zehn neu verabschiedeten Rechtsakte sind für die Schweiz - zumindest teilweise - bindend, wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) im April mitteilte. So müsste die Schweiz unter anderem im Bereich des Datenabgleichs und zur Feststellung und Überprüfung der Identität Regelungen übernehmen.
Die Schweiz habe zwei Jahre Zeit, um die neuen Bestimmungen in nationale Gesetze umzusetzen. Die neuen Regelungen würden jedoch keine vollständige Umwälzung der Schweizer Verfahren erfordern, erklärte Bundesrat Beat Jans damals auf Anfrage von Keystone-SDA. Der Basler beurteilte den Pakt als «Fortschritt» und die Schweiz könne von ihm sehr profitieren.
Der neue Solidaritätsmechanismus, der Umsiedlungen oder finanzielle Beiträge an Staaten mit hohem Migrationsdruck vorsieht, ist für die Schweiz nicht bindend. Sie kann jedoch beschliessen, sich dem Pakt anzuschliessen. Auch die neuen Verfahren an den Aussengrenzen des Schengen-Raums sind für die Schweiz nicht bindend.
(AWP)