Dies teilte das Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am Dienstag mit. Es nahm Bezug auf den zweiten Nachtrag zum zweiten Konformitätsbericht der Greco (Staatengruppe des Europarates gegen Korruption).

Die neuen Regeln zur Transparenz bei der Politikfinanzierung kamen erstmals bei den eidgenössischen Wahlen im Oktober 2023 zur Anwendung. Sie verlangen die Offenlegung von Spenden an politische Parteien ab 15'000 Franken. Insbesondere mit diesem neuen Bundesgesetz erfülle die Schweiz drei der sechs an sie gerichtete Empfehlungen der dritten Länderprüfung.

Im Jahr 2017 verabschiedete die Greco eine Reihe von Empfehlungen zur Prävention der Korruption im Parlament, in den eidgenössischen Gerichten und in der Bundesanwaltschaft. Bereits im Rahmen der dritten Länderprüfung hatte die Greco der Schweiz im Jahr 2011 untere anderem sechs Empfehlungen für mehr Transparenz bei der Politikfinanzierung gemacht.

Die entsprechenden Bemühungen der Schweiz kritisierte die Staatengruppe daraufhin wiederholt als ungenügend. Der am Dienstag veröffentlichte Bericht schliesst nun die dritte Länderprüfung ab.

Laut EJPD engagiert sich die Schweiz weiterhin bei der Korruptionsbekämpfung im Rahmen der laufenden vierten und fünften Länderprüfung.

(AWP)