Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) erteilte in dem heiklen Fall der Bundesanwaltschaft (BA) eine Ermächtigung zur Strafverfolgung, wie die BA der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Samstag auf Anfrage mitteilte. Sie bestätigte Informationen des «Tages-Anzeigers».

Die BA führte zusammen mit dem Bundesamt für Polizei (Fedpol) und der Polizei bereits vor dem Entscheid Hausdurchsuchungen in mehreren Kantonen durch. Die Männer sollen gegen das Kriegsmaterialgesetz, das Embargogesetz und gegen das Güterkontrollgesetz verstossen haben.

Bei einer der drei beschuldigten Personen habe die BA beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) um eine Aufhebung der Immunität gebeten, hiess es. Die diplomatische Immunität sei mit der definitiven Ausreise der Person erloschen. Diese Person wurde zur Verhaftung ausgeschrieben.

Der Nachrichtendienst des Bundes hatte laut dem «Tages-Anzeiger» einen in Bern stationierten Vertreter Russlands observiert. Der akkreditierte Diplomat soll ein Agent gewesen sein, der Waffen und anderes potenziell gefährliches Material beschaffen wollte. Der Agent unter diplomatischer Tarnung verliess demnach die Schweiz, nachdem die Schweiz dies von Russland verlangt hatte.

(AWP)