Radio Alpin Grischa AG erfülle die Konzessionsvoraussetzungen nicht, heisst es in einer Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom Donnerstag. Deshalb erhalte die Südostschweiz Radio AG die Konzession für das Versorgungsgebiet «Südostschweiz - Glarus» bis 2034.

Das Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hatte 11. Januar 2024 die Konzession für ein Lokalradio überraschend an die Radio Alpin AG von Roger Schawinski und Stefan Bühler vergeben. Gegen diesen Entscheid reichte die Südostschweiz Radio AG Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein.

Für Gericht sind Voraussetzungen nicht gegeben

Eine der Voraussetzungen für eine Konzession sei, dass die Arbeitsbedingungen der Branche eingehalten würden, heisst es zum Entscheid. Unter anderem müsse das Programm grösstenteils von qualifiziertem und ausgebildeten Personal gestaltet werden.

Die Parteien seien sich einig, dass die Radio Alpin Grischa AG gemäss dem Konzessionsgesuch das «Mindestverhältnis der ausgebildeten zu den auszubildenden Programmschaffenden» nicht erfüllen würde. Konkret wird in der Musterkonzession ein Verhältnis von mindestens 3 zu 1 verlangt.

Damit seien die Konzessionsvoraussetzungen nicht gegeben, so das Bundesverwaltungsgericht. Ein Mangel wirke sich auf die Qualität des Radioprogramms aus.

«Ein Volontär zu viel»

In einer ersten Reaktion schreibt die Radio Alpin Grischa AG am Donnerstag von einem «Skandalurteil». Allein weil das Gesuch entgegen den Vorgaben einen einzigen Volontär zu viel vorgesehen habe, sei die Konzession nicht gewährt worden.

Dabei sei schriftlich angekündigt worden, diesen marginalen Punkt zu korrigieren. Mit dem Entscheid werde das Monopol einer Firma und einer Familie in einem ganzen Landesteil auf viele weitere Jahre zementiert.

Silvio Lebrument, Verwaltungsratspräsident und Geschäftsführer Medien der Somedia AG, zeigte sich gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA «enorm erleichtert» über den Entscheid. Er verwies auf die Petition mit rund 13'000 Unterschriften vom letzten Mai, in der vom Bund eine Korrektur der Vergabe gefordert wurde.

Nach dem negativen Konzessionsentscheid habe man das Team von Radio Südostschweiz aufrecht erhalten. Nun gebe es Gewissheit und man könne Vollgas geben.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist abschliessend und kann nicht beim Bundesgericht angefochten werden. (Urteil A-929/2024 vom 23. Januar 2025)

(AWP)