Dass die Axpo neue Verträge braucht, ist politisch an sich unbestritten. Selbst das Komitee, das das Referendum ergriffen hat, hält eine Ablösung «des veralteten Gründungsvertrags» für notwendig.

Denn die Axpo Holding AG, der grösste Stromkonzern der Schweiz, steht im Eigentum von neun Kantonen beziehungsweise deren Elektrizitätswerken. Die Grundlage ihrer Zusammenarbeit bildet der Gründungsvertrag von 1914 der damaligen Nordostschweizerischen Kraftwerke AG (NOK). Ein modernes Vertragswerk - bestehend aus Aktionärsbindungsvertrag, Eignerstrategie und Statuten - soll die Handlungsfähigkeit des Konzerns stärken.

Für das Referendumskomitee ist der vorliegende Entwurf allerdings völlig untauglich. Die neuen Verträge böten keinen Schutz gegen ausländische Übernahmen, kritisiert es. Es drohe eine Privatisierung und ein Verlust der demokratischen Kontrolle über die Energieversorgung.

Der Regierungsrat und der Kantonsrat, der sich mit 51 zu 1 Stimme klar hinter die Verträge stellte, teilen diese Befürchtung nicht: Die Kantone würden sich verpflichten, eine Mindestbeteiligung von 51 Prozent zu halten. Die Mehrheit der Aktien bleibe damit in schweizerischer öffentlicher Hand.

Sie räumen aber auch ein, dass sich die Verträge gemäss den Klauseln nach acht Jahren abändern liessen. Dafür bräuchte es aber eine Mehrheit der Aktienanteile oder die Zustimmung von fünf der neun Kantone. Dass es soweit kommt, scheint heute als unrealistisch, wie es im Schaffhauser Abstimmungs-Magazin heisst.

Bei einem Nein aus Schaffhausen wären die Anstrengungen der Eigentümerkantone der letzten acht Jahre zu Nichte gemacht, heisst es im Magazin weiter. Die Axpo würde durch die fehlende, aber notwendige strategische Flexibilität erheblich geschwächt. «Das ist nicht im Sinne des Kantons»

Sollen Stellvertreter im Kantonsrat einspringen?

In einer zweiten Vorlage befinden die Schaffhauser Stimmberechtigten über eine Stellvertreter-Regelung für Kantonsrätinnen und Kantonsräte. Der Kantonsrat hatte sich im Rahmen seiner grossen Debatte über die «Stärkung der Milizparlaments» mit 32 zu 23 Stimmen relativ knapp für deren Einführung ausgesprochen.

Kann ein Kantonsratsmitglied wegen Krankheit, Auslandaufenthalt, Mutterschaft oder aus anderen Gründen sein Amt für längere Zeit nicht ausüben, soll es sich durch die erste nichtgewählte Person auf der gleichen Wahlliste vertreten lassen können. Eine Stellvertretung kommt nur bei Abwesenheiten zwischen drei und neun Monaten in Frage.

Die Kantonsratsmehrheit erhofft sich dadurch, dass die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Amt erhöht und die Zahl der vorzeitigen Rücktritte verringert werden. Zudem werde die Grundidee des Milizparlaments gestärkt, indem auch Bürgerinnen und Bürger im Kantonsrat verbleiben können, die beruflich, ausbildungsmässig oder familiär voll im Leben stehen.

Die Minderheit befürchtet, dass die Ratseffizienz leidet. Die personellen Wechsel führten zu einem höheren Koordinations- und Organisationsaufwand. Zudem brächten die temporär eintretenden Mitglieder nicht das notwendige Fachwissen mit.

(AWP)