Mit der neuen Regelung zieht SAP Sonderbelastungen wie Umbaukosten und Aufwendungen für Übernahmen und Unternehmensteilverkäufe nicht mehr von der Grundlage für die auszuzahlende Dividendensumme ab. Auf der anderen Seite kommen mögliche Sondererträge aus Unternehmensverkäufen den Aktionären aber auch nicht mehr automatisch zugute.

Im ersten Quartal hatte das Unternehmen für den Abbau von Tausenden Stellen Umbaukosten in Höhe von 2,2 Milliarden Euro verbucht, was unter dem Strich für einen Nettoverlust von 824 Millionen Euro sorgte./men/stw

(AWP)