Die Verträge mit den Betreibenden der drei Reservekraftwerke laufen Ende April 2026 aus. Danach sollten sie durch neue Reservekraftwerke abgelöst werden. Der Plan des Bundesrats geht aber nicht auf. Die Abklärungen zu potenziellen Nachfolgelösungen seien noch im Gang, teilte er am Freitag mit. «Es zeigt sich aber, dass eine zeitlich nahtlose Ablösung nicht realistisch ist.»

Ab Frühling 2026 wird damit eine Lücke bei der thermischen Stromreserve entstehen. «Eine Verlängerung der Verträge der bestehenden Reservekraftwerke und Notstromgruppen wird deshalb nötig», so der Bundesrat.

2023 hatte die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom) eine thermische Reservekraftwerkskapazität von mindestens 400 Megawatt ab dem Jahr 2025 empfohlen. Der Bundesrat will nun die seit zwei Jahren geltende Winterreserveverordnung bis Ende 2030 verlängern. Er startete eine Vernehmlassung dazu, die bis zum 16. Juni dauert.

Mehrkosten von knapp 400 Millionen Franken

Das Parlament ist derzeit dabei, die heute auf Notrecht beruhende Regelung auf eine ordentliche gesetzliche Basis zu stellen. Die Revision des Stromversorgungsgesetzes soll dereinst die Winterreserveverordnung ablösen beziehungsweise deren rechtliche Basis bilden.

Bis es so weit ist und neue Reservekraftwerke zur Verfügung stehen, sollen die Verträge mit den Betreibenden der bestehenden Reservekraftwerke sowie der Notstromgruppen verlängert werden. Das sei nötig, um das erhöhte Risiko einer Energiemangellage zu mindern und die Energieversorgung im Winter zu stärken, schrieb der Bundesrat. Eine Strommangellage wird vom Bund als grösstes Risiko eingestuft, noch vor einer Pandemie.

Die allfällige Verlängerung der Notlösung wird zu geschätzten zusätzlichen Kosten von rund 386 Millionen Franken führen, wie es weiter hiess. Darin enthalten seien die Bereitstellungskosten sowie Sanierungsmassnahmen bei den Notstromgruppen wie Partikelfilter und Synchronisierungseinrichtungen. Über den Nachtragskredit wird das Parlament entscheiden.

Die entstehenden Kosten der Stromreserve werden über das Netznutzungsentgelt auf die Stromkonsumentinnen und -konsumenten überwälzt. Sie werden für die Jahre 2027 bis 2030 maximal rund 0,18 Rappen pro Kilowattstunde mehr bezahlen müssen. Für einen durchschnittlichen Haushalt entspricht dies rund 8 Franken pro Jahr.

Aargauer Regierungsrat gegen Verlängerung

Die Verlängerung der Verträge mit den Reservekraftwerken dürfte nicht überall gut ankommen. Der Aargauer Regierungsrat hatte den Bund kürzlich aufgefordert, die Lockerung der Umweltauflagen für das Reservekraftwerk in Birr nicht über das Jahr 2026 hinaus zu verlängern.

Gemäss einem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts von Februar 2024 hätte der Bundesrat keine Betriebsverordnung für das Reservekraftwerk in Birr erlassen dürfen. Die gesetzlichen Bedingungen dafür waren laut den Richtern nicht erfüllt, weil ihrer Ansicht nach im Winter 2022/2023 keine schwere Mangellage bestand.

Vergangene Woche äusserte sich auch die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) zum Fall. In ihrem Bericht bedauerte sie, dass das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) die vorhandenen Informationsgrundlagen, die zu einer Betriebsbewilligung führten, in den Dokumenten kaum erwähnt habe. Das Drohen einer Mangellage sei darin als Tatsache dargestellt worden, ohne Stützung durch wissenschaftliche Erkenntnisse.

Deshalb lasse sich nicht transparent überprüfen, ob die Voraussetzungen für den Betrieb des Reservekraftwerks zum damaligen Zeitpunkt gemäss dem Landesversorgungsgesetz erfüllt gewesen seien, schreibt die GPK-N. Zudem besteht ihrer Ansicht nach Unklarheit darüber, ob Ende März 2023, als das Uvek die Einsprachen gegen die Betriebsbewilligung abwies, nachweislich eine schwere Mangellage drohte.

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(AWP)